Brüssel will Verbraucher mit Sammelklagen stärken

Mit EU-weiten Sammelklagen sowie der Möglichkeit höherer Strafen gegen Firmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission die Rechte europäischer Konsumenten gestärkt werden. „Es darf nicht billig sein zu betrügen“, so Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova am Mittwoch in Brüssel.

„In einer globalisierten Welt, in der Großunternehmen einen riesigen Vorteil gegenüber den einzelnen Verbrauchern haben, müssen wir wieder Chancengleichheit herstellen“, so EU-Justizkommissarin Jourova. Die Kommissionsvorschläge unter dem Titel „New Deal for Consumers“ sind auch eine Reaktion auf den VW-Abgasskandal mit Millionen Geschädigten, die in Europa bislang kaum Entschädigung erhalten haben.

Verbraucherverbände sollen stellvertretend klagen

Konkret sehen die Pläne vor, dass „qualifizierte Institutionen“ wie Verbraucherverbände in Fällen mit vielen Geschädigten stellvertretend auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können. Weil individuelle Klagen in Fällen wie dem VW-Abgasskandal oft zu aufwendig sind, gingen Geschädigte in der Vergangenheit meist leer aus.

Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des Umsatzes

Auch die Höchststrafen, die nationale Verbraucherschutzbehörden in solchen Fällen gegen globale Unternehmen verhängen können, waren bislang wenig abschreckend. Der Kommissionsvorschlag sieht deshalb Strafen von vier Prozent des Jahresumsatzes des Konzern im jeweiligen Land vor. Die EU-Staaten könnten jedoch auch höhere Auflagen verhängen.

Onlinehändler müssen nicht mehr alles retournehmen

Im Onlinehandel soll indes mehr Transparenz geschaffen werden. Neue Regelungen sollten Plattformbetreiber dazu verpflichten, klar und deutlich darüber zu informieren, wer tatsächlich Vertragspartner des Kunden ist oder nach welchen Kriterien die Produktangebote gelistet sind, forderte die Kommission.

Ein weiterer Punkt sieht eine Überarbeitung des Widerrufsrechts im Online-Handel vor. Bis dato können Verbraucher von online abgeschlossenen Verträgen innerhalb von 14 Tagen uneingeschränkt zurücktreten. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll dieses Recht zukünftig davon abhängen, ob der Kunde das Produkt bereits gebraucht hat oder nicht. Händler müssten dann etwa online gekaufte Kleidung nicht zurückzunehmen, wenn sie bereits getragen und nicht nur anprobiert wurde.

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