Vom Frühbucherbonus zum Urlaubsfrust

Die Wintersaison ist noch nicht zu Ende, da buchen viele bereits den Sommerurlaub. Dann kommt man zwar mitunter in den Genuss eines Frühbucherbonus, ist aber wenig flexibel. Wer Reisen früh plant, sollte also einiges beachten.

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Eines vorweg: Den idealen Zeitpunkt zum Urlaubbuchen gibt es nicht. Denn auch wenn viele Reiseunternehmen, Hotels und Fluglinien mit speziellen Angeboten für Frühbucher werben, kann das Angebot als Last-Minute-Schnäppchen trotzdem günstiger sein, sagte Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. Wer lange im Vorhinein plant, geht zwar nicht das Risiko ein, dass das Wunschangebot ausgebucht ist, hat aber mit anderen Nachteilen zu rechnen.

Storno kann teuer werden

Ändert sich die Lebenssituation in der Zeit bis zum Urlaub und man möchte dann nicht mehr verreisen, ist mit hohen Stornokosten zu rechnen. Ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt es nicht. Wie teuer eine Absage wird, hängt von den Vertragsbedingungen ab, sagte Juristin Forster. Bei Flügen bekommt man, abhängig von der Tarifklasse, meist nur gewisse Taxen und Gebühren refundiert.

Bei Pauschalreisen ist der Stornierungszeitpunkt entscheidend: Je näher an der Reise, desto kostspieliger wird es. Auch Hotels seien nicht immer kostenfrei stornierbar, sagte Forster. Das bieten zwar einige Hotels bei einer Buchung über Onlineplattformen als Service an, um einen allgemeinen rechtlichen Anspruch handelt es sich dabei aber nicht.

Vertrag ist entscheidend

Bei der Buchung einer Pauschalreise wird meistens eine Anzahlung verlangt. In der Regel sind das 20 Prozent des Preises, der Rest dann kurz vor Reiseantritt. Sagt man die Reise ab, kann der Veranstalter, je nach Vertragsbedingungen, die Anzahlung einbehalten und den restlichen Preis zusätzlich verlangen.

Gibt es keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sollte man vorsichtig sein, sagte Forster. Wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, gilt das Gesetz. „Und das würde in Österreich sagen, ich muss alles zahlen bis auf das, was sich der Hotelier erspart, zum Beispiel Zimmerreinigung, Verpflegung, Wäschewechsel“, so Forster gegenüber help.ORF.at.

Reiserücktrittsversicherung empfohlen

Die Juristin empfiehlt vor allem bei Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinden sollen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. „Die greift grob gesprochen dann, wenn plötzlich ein drastischer Vorfall passiert, der es mir unmöglich oder unzumutbar macht zu verreisen“, so die Juristin. Dazu gehören plötzliche schwere Erkrankungen und Unfälle wie auch der Tod eines nahen Angehörigen.

Eine Einberufung zum Präsenzdienst, der Verlust des Arbeitsplatzes oder des Eigenheims, etwa durch eine Naturkatastrophe, können auch zu den versicherten Rücktrittsgründen zählen. „Wir vom Europäischen Verbraucherzentrum empfehlen immer, sich die Versicherungsbedingungen gerade in puncto, welche Fälle sind versichert, durchzulesen“, sagte Forster. Die seien je nach Versicherungsunternehmen und Polizze unterschiedliche.

Ersatz nur bei triftigem Grund

Bevor man eine solche Versicherung abschließt, empfehlen die Verbraucherschützer allerdings, die Vertragsbedingungen der eigenen Kreditkarte bzw. der Mitgliedschaft in einem Autoclub zu studieren. Hier sind oft Reiseversicherungen enthalten. Allen Versicherungen gemein ist, dass sie nur bei triftigen Gründen zahlen. Liegt eine Erkrankung beispielsweise schon zum Buchungszeitpunkt vor, kann man die nur schwer als Grund für das Nichtantreten der Reise anführen.

Die Meinung zu ändern, sich mit den Mitreisenden zu zerstreiten oder andere Pläne zu machen, seien auch keine ausreichenden Gründe, sagte Forster. Solche Versicherungen greifen auch nicht, wenn es am Urlaubsort plötzlich zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage kommt, etwa wegen einer Naturkatastrophe oder wegen politischer Unruhen. In solchen Fällen haben Pauschalreisende allerdings andere Rechte gegenüber dem Veranstalter.

Sonderwünsche vertraglich festhalten

Wird der Aufenthalt am Urlaubsort unzumutbar, hat man Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder die Rückerstattung der Kosten. Bei einer reinen Flugbuchung ist die rechtliche Lage komplizierter. Wenn man den Flughafen sicher anfliegen kann, ist es rechtlich strittig, ob die Fluglinie das Ticket erstattet oder umbucht. „Viele Fluglinien bieten aber Kulanzlösungen an“, so Forster.

Und eines gibt Barbara Forster Frühbuchern noch mit auf den Weg: Sonderwünsche, wie ein Zimmer mit Meerblick oder ein Bungalow in Poolnähe, müssen vertraglich bei der Buchung festgehalten werden. Solche Wünsche nur besonders früh anzumelden, reicht nicht aus, um sie dann im Urlaub auch wirklich in Anspruch nehmen zu können.

Marlene Nowotny, help.ORF.at

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