Unberechtigte Rechnungsabzüge müssen unverzüglich erstattet werden

Bei Dienstleistungen, die monatlich bezahlt werden, können bei der Rechnungslegung schon einmal Fehler passieren, von doppelten Abbuchungen bis zu Gebühren für nicht erhaltene Leihgeräte. Geht etwas schief, darf sich das Unternehmen jedoch nicht beliebig Zeit lassen sondern muss den unberechtigt abgebuchten Betrag unverzüglich erstatten.

Im Juni 2017 habe ich ein nicht funktionierendes Gerät an meinen Kabelanbieter zurückgegeben. Mir wurden dennoch rund 60 Euro für das Gerät verrechnet. Seitdem vertröstet mich das Unternehmen mit der Ankündigung einer Gutschrift, zuletzt für den Jänner 2018. Darf das wirklich so lange dauern?

Eindeutig nicht. Der unberechtigte Rechnungsabzug wurde beanstandet und die Rücküberweisung verlangt – damit wurde die Forderung fällig gestellt. Der Kabelanbieter hätte also den gesamten Betrag umgehend überweisen müssen. Eine Gutschrift auf zukünftige Rechnungen reicht dabei nur, wenn der Kunde diesen Vorschlag ausdrücklich akzeptiert. In diesem Fall war das Unternehmen auch bei der Gutschrift in Verzug. Das heißt, dass der Kunde sogar Verzugszinsen von vier Prozent verlangen und seine Forderung einklagen kann.