Auch Honorarnoten haben ein Ablaufdatum

Es sollte nicht passieren und kommt dennoch manchmal vor: Erst Jahre nach Beauftragung schickt ein Anwalt oder Notar eine Honorarforderung. Muss man dann noch zahlen?

Ich habe vor mehr als drei Jahren einen Rechtsanwalt beauftragt und erhalte erst jetzt eine Honorarnote. Muss ich nach so langer Zeit noch zahlen?

Grundsätzlich gilt: Drei Jahre nach Fälligkeit ist eine Honorarnote verjährt. Die Frage ist, wann die Fälligkeit eingetreten ist. Normalerweise ist eine Honorarnote erst mit Übermittlung an den Mandanten fällig. Allerdings muss ein Rechtsanwalt nach Abschluss seiner Tätigkeit abrechnen und darf mit der Übersendung seiner Honorarnote nicht unnötig zuwarten und die Fälligkeit so nach hinten verschieben.

Ein solches Zuwarten kann aber auch zulässig sein: Wenn beispielweise ein Mandant von seinem Anwalt wissen möchte, ob eine unter Klageandrohung geltend gemachte Forderung zu zahlen ist und der Rechtsanwalt rät davon ab, wird er abwarten, ob sein Mandant tatsächlich geklagt wird und somit weiterhin vertreten werden muss, bevor er sein Honorar abrechnet.