GPS-Tracker für Kinder, Hunde und Autos: Was erlaubt ist

Autos, Fahrräder und Gepäckstücke werden mit GPS-Trackern ausgestattet, um sie bei Diebstahl oder Verlust orten zu können. Auch Menschen werden getrackt: Alzheimerpatienten oder Kinder auf Wanderungen im Gebirge. Doch wo liegt die Grenze zwischen berechtigtem Eigeninteresse und strafbarer heimlicher Überwachung?

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Die Ortungsgeräte sind wenige Zentimeter groß und lassen sich problemlos an Auto, Fahrrad und Reisekoffer verstecken oder am Hundehalsband anbringen: GPS-Tracker sollen ihren Besitzern ein beruhigendes Gefühl vermitteln und vor Verlust und Diebstahl schützen.

Praktisch, aber problematisch

Die Tracker funktionieren wie Handys: Über eine integrierte SIM-Karte kommunizieren sie mit ihren Besitzern, die ihre getrackten Gegenstände, Haustiere und Personen damit weltweit über GPS orten können. Christian Bergauer, Professor für IT-Recht an der Karl-Franzens-Universität Graz, sieht eine solche Überwachung als problematisch an, wenn personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet werden.

Ein GPS-Tracker für Kinder

AFP / Robyn Beck

Ein GPS-Tracker mit Notrufknopf für Kinder

„Wenn eine getrackte Person medizinische Einrichtungen besucht, könnte man auf deren Gesundheitszustand schließen, beim Besuch eines Gottesdienstes auf ihre religiöse Überzeugung“, so Bergauer. Die Verarbeitung solch sensibler Daten ist nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai dieses Jahres gilt, nur unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich.

Auch Kinder müssen zustimmen

Zum Beispiel bei Anwendungen im persönlichen oder familiären Bereich, die sogenannte „Haushaltsausnahme“. Sie greift etwa dann, wenn Eltern ihre Kinder bei einer Wanderung tracken. Christian Bergauer sieht hier einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Über derartige Überwachungen müssten die Kinder deshalb informiert werden. Ab dem 14. Lebensjahr müssten auch Minderjährige gefragt werden, ob sie bereit sind, ihre Bewegungsdaten aufzeichnen zu lassen. Jüngere Kinder dürften auch gegen ihren Willen überwacht werden, ein typisches Beispiel sind Babyphones, so Bergauer.

Veröffentlicht werden dürfen die dabei gewonnenen Daten allerdings auch nicht. „Wenn GPS-Tracking-Daten dazu verwendet werden, auf Facebook das Bewegungsprofil einer überwachten Person zu veröffentlichen, ist das nicht mehr von der Haushaltsausnahme gedeckt“, so der IT-Jurist. Die eigene Joggingroute zu posten ist also erlaubt, nicht aber die des Partners oder Kindes.

Wer Zugang zu Bewegungsdaten hat

GPS-Tracker werden auch in Neuwagen eingebaut. Die Besitzer müssen dann oft bereits beim Kauf der Dauerüberwachung ihres Fahrzeuges zustimmen. Wenn sie ihr getracktes Auto einem Familienmitglied verleihen, gilt die Haushaltsausnahme. Alle anderen Fahrerinnen und Fahrer müssten vom Eigentümer des Fahrzeugs darauf hinweisen werden, dass solche Tracker verbaut sind und die Bewegungsdaten aufgezeichnet werden können. Außerdem müsse darüber informiert werden, wer diese Dienste betreibt, damit die Betroffenen gegebenenfalls dort Auskunft erlangen und ihre Rechte geltend machen könnten, so Bergauer.

Joggerinnen mit einem GPS-Tracker

AFP / Jean Pierre Clatot

Mit GPS-Trackern lässt sich die eigene Joggingstrecke festhalten

Zugang zu den aufgezeichneten Bewegungsdaten kann sowohl der Besitzer als auch der Hersteller eines Ortungsgeräts haben. Von beiden Seiten hält Christian Bergauer damit potenziell eine missbräuchliche Verwendung der personenbezogenen Daten für möglich. Die Sanktionen der DSGVO für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sind hoch: Bis zu 20 Millionen des Jahresumsatzes eines Unternehmens, oder vier Prozent des jährlichen Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. „Wenn man zum Beispiel an Apple oder andere große datenverarbeitende Unternehmen denkt, dann können das Milliardenstrafen sein“, so Bergauer. Bei Privatpersonen bemisst sich die Geldbuße aus dem Einkommen und den Sorgepflichten der Verurteilten.

Heimliche Überwachung strafbar

Im Jahr 2013 wurden in Deutschlang zwei Privatdetektive verurteilt, die in knapp 30 Fällen, ohne Einwilligung der betroffenen Person, GPS-Tracker an deren Auto montiert haben. In Deutschland drohen dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. In Österreich gebe es bisher noch keine vergleichbaren Verfahren, so Christian Bergauer. Strafrechtliche Verfolgungen wären aber zukünftig dennoch denkbar. Insbesondere, wenn Täter den Geheimhaltungsanspruch der betroffenen Personen absichtlich verletzten. Zum Beispiel, indem sie Daten für sich selbst verwenden oder veröffentlichen.

„Es wäre kein Rechtfertigungsgrund, wenn ich sage, ich überwache meinen Ehegatten, um möglicherweise in einem Scheidungsverfahren Beweismittel zu haben“, so der IT-Jurist. In Österreich droht dafür bis zu ein Jahr Haft. Größer ist das Strafmaß der kürzlich eingeführten Cybermobbing-Bestimmung. Diese sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. „Von einem heimlichen Einsatz solcher GPS-Tracker würde ich auf jeden Fall abraten“, so Bergauer.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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