Made in Europe? Debatte um Konsumentenschutz

Seit dem EU-Beitritt wird Österreichs Konsumentenschutz maßgeblich von Brüssel geprägt. Kanzleramtsminister Norbert Blümel (ÖVP) hat im Nationalrat eine Rückverlagerung auf die nationale Ebene gefordert. Wie die EU Österreichs Verbraucherschutz beeinflusst hat, und warum Wirtschaftsvertreter für eine Renationalisierung in bestimmten Bereichen eintreten.

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Konsumentenschutz hat in Österreich eine lange Geschichte. Schon im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811 ist ein Gewährleistungsrecht verzeichnet. Im Jahr 1961 wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von den Sozialpartnern gegründet, und 1979 wurde schließlich das Konsumentenschutzgesetz erlassen. Grundidee des Konsumentenschutzgesetzes war es, den Verbraucher vor Benachteiligungen durch den vermeintlich wirtschaftlich und juristisch versierten Unternehmer zu schützen. Schon damals wurden etwa unverständliche Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Außerdem wurden zahlreiche Rücktrittsrechte für Konsumenten festgeschrieben. So wurde etwa ein Rücktrittsrecht bei Keilergeschäften an der Haustür verankert.

EU gibt bei Konsumentenschutz die Marschrichtung vor

Seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 gibt Brüssel die Marschrichtung vor, wenn es um Fragen des Verbraucherschutzes geht. Ziel der sogenannten Verbraucherrechterichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2011/83/EU) ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Konsumentenrechtsstandards innerhalb des Unionsgebiets. In der Regel legt die EU Mindestanforderungen fest, die von den einzelnen Staaten eingehalten werden müssen. Grundsätzlich steht es aber jedem Staat frei, die vorgegebenen Standards großzügiger auszulegen, sie quasi überzuerfüllen. Österreich - bislang als EU-Musterschüler bekannt - hat jedoch kürzlich beschlossen, dieses so genannte Gold-Plating-Prinzip nicht mehr anwenden zu wollen.

Ausgepackte Kleidung mit Retourenschein und Verpackung

help.ORF.at

Von Onlinekäufen kann man 14 Tage lang zurücktreten

Die Europäische Union hat bereits bestehende österreichische Konsumentenrechtsstandards internationalisiert und auch neue Bausteine hinzugefügt. Basierend auf EU-Richtlinien gibt es beispielsweise nun ein Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen. Dieser kann innerhalb von 30 Tagen und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Für Onlinegeschäfte gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Darüber hinaus muss ein Onlinehändler deutlich über Lieferbedingungen und Preise informieren. Kommt es nach einem Einkauf im Ausland zu Problemen, hat der Kunde die Möglichkeit seine Rechte vor einem heimischen Gericht einzuklagen.

Blümel will weniger Konsumentenschutz auf EU-Ebene

Vergangene Woche hat sich Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) im EU-Unterausschuss des Nationalrats für „weniger Konsumentenschutz auf EU-Ebene" ausgesprochen. Das Verständnis der Opposition hielt sich in Grenzen. Globalisierter Handel könne nicht auf nationaler Ebene geregelt werden, so der Tenor. Der Minister fühlt sich missinterpretiert. Es gehe generell um den Abbau von Bürokratie und Überregulierungen, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber help.ORF.at.

Gernot Blümel

APA/GEORG HOCHMUTH

Minister Blümel (ÖVP) kritisiert EU-Bürokratie

Als Beispiel nennt Blümel etwa Regelungen betreffend Maklerverträge oder Außergeschäftsraumverträge im Rahmen der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Wenn etwa ein Wohnungssuchender Informationen zu einer Wohnung haben möchte, müsse er dafür bereits eine Flut an Geschäftsbedingungen akzeptieren. Durch das Akzeptieren eines „vorzeitig Tätigwerdens“ – auch wenn dies nur die Übermittlung eines Wohnungsgrundrisses bedeute entstünde der Eindruck, dass bereits Kosten erwachsen, so Blümel.

WKO: Interessen des Handels müssen gewahrt bleiben

Bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kann man dem Ruf nach einer Renationalisierung im Konsumentenschutz durchaus etwas abgewinnen. Zumindest dann, wenn das „ausgewogene Verhältnis zwischen den Interessen des Handels und der Interessen der Konsumenten ins Wanken gerate“, sagt der stellvertretende Geschäftsführer der Sparte Handel in der WKO Roman Seeliger. Es gebe die Tendenz, immer mehr Konsumentenschutz zu fordern, so Seeliger: „Nur geht der Schuss manchmal nach hinten los.“

Wirtschaftskammer logo

APA/HELMUT FOHRINGER

Die Wirtschaftskammer findet derzeitigen Konsumentenschutz ausreichend

Als Beispiel nennt Seeliger neue Vorschläge der EU-Kommission zur Gewährleistung. Das Gewährleistungsrecht sieht vor, dass Händler dafür garantieren müssen, dass die Produkte, die sie verkaufen, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden mangelfrei sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Während der ersten sechs Monate muss darüber hinaus der Händler beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war. Diese Frist will die Kommission nun auf ein Jahr ausdehnen. Außerdem dürfte der Händler zukünftig die defekte Ware nicht mehr reparieren, er müsste in jedem Fall austauschen oder das Geld zurückgeben. Beim Handel stoßen solche Ideen auf wenig Gegenliebe.

Handel gegen Ausweitung des Gewährleistungsrechts

Im Extremfall würde das bedeuten, dass ein Kunde ein Produkt knapp zwölf Monate lang gratis benutzen könnte, um es anschließend zu retournieren, so Seeliger. Der Händler müsste gegen ein neues Produkt tauschen und habe in der Folge den gesamten Wertverlust zu tragen, da er von seinem Kunden nicht etwa ein Benützungsentgelt verlangen dürfe. Üblicherweise können sich Händler in solchen Fällen beim Hersteller schadlos halten, dieser so genannte Rückgriffsanspruch könne aber zwischen Unternehmen ausgeschlossen werden, so Seeliger. Gerade kleine Unternehmer, die über keine Marktmacht verfügen, müssten sich solche Vertragsbedingungen oft gefallen lassen.

Kolba: Konsumenten meistens auf Kulanz angewiesen

Peter Kolba, langjähriger Chef-Jurist des VKI und Klubobmann der Liste Pilz im Nationalrat, kann dieser Argumentation nichts abgewinnen. Die Wirtschaftskammer sehe „stets den Untergang des Abendlandes gekommen“, wenn Verbesserungen im Konsumentenschutz angedacht würden, so Kolba. Dieses sei aber auch mit Einführung der Produkthaftung oder nach der Vereinheitlichung der europäischen Gewährleistungsregeln nicht untergegangen.

Peter Kolba

APA/HERBERT PFARRHOFER

Peter Kolba (Liste Pilz) fordert niedrigere Gerichtskosten für Konsumenten

Gerade in Fragen der Gewährleistung seien österreichische Kunden ohnehin häufig auf die Kulanz der Händler angewiesen. Wenn es hart auf hart gehe, könnten Konsumenten ihre Gewährleistungsansprüche nur vor Gericht durchsetzen, so Kolba, und dazu käme es in der Praxis nicht, da das Kostenrisiko bei geringen Streitwerten von wenigen hundert bis zu wenigen tausend Euro in Österreich viel zu groß sei.

„Reform bei Gerichtskosten und Anwaltshonoraren“

Kolba fordert daher vor allem eine Verbesserung bei der Rechtsdurchsetzung für Konsumenten. Etwa durch niedrigere Gerichtsgebühren und kürzere Verfahren. In diesem Zusammenhang kritisiert der Jurist auch das österreichische Honorarsystem für Anwälte. Während etwa in Deutschland die Anwälte pauschal nach Instanzen bezahlt würden, werden österreichische Juristen nach Gerichtsstunden bezahlt. Je länger also ein Verfahren dauert, desto mehr verdienen auch die Anwälte. Eine Umstellung auf das deutsche System könne also ebenfalls dazu beitragen, dass die Verfahren in Österreich kürzer würden, so Kolba.

Eine Rückverlagerung des Konsumentenschutzes auf die nationale Ebene hält Kolba derweil für reines Wunschdenken. Man werde sich auch in Zukunft an die Richtlinien aus Brüssel halten müssen. Dies sei auch gut so, da auf diesem Gebiet seit dem Ende der 70er Jahre in Österreich kaum etwas weitergegangen sei, so Kolba.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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