OGH kippt AGB-Klauseln von Zalando

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Anfang Jänner den Onlinehandelskonzern Amazon zu einer Überarbeitung seiner Geschäftsbedingungen verdonnert hatte, ist nun der Konkurrent Zalando an der Reihe: Sieben von acht beanstandeten Klauseln erklärten die Richter für unzulässig. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Die Konsumentenschützer beanstandeten mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in der Datenschutzerklärung. Wie im Fall von Amazon war zunächst zu klären, nach welchem Recht die in Frage stehenden Klauseln zu prüfen sind. Diese Frage ist geklärt, es kommt österreichisches Recht zur Anwendung und sieben von acht Klauseln sind demnach unzulässig, entschied der OGH.

Wesentlich war dabei Zalandos Top-Level-Domain mit den Endung ".at", wird VKI-Juristin Beate Gelbmann in einer Aussendugn zitiert: „Richtet ein Unternehmer seine berufliche Tätigkeit auf einen anderen Staat als seinen Sitzstaat aus, etwa durch die Gestaltung seiner Homepage, und schließt er mit Verbrauchern Verträge ab, so ist auf diese Verträge an sich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.“

Beschaffungsrisiko und Kardinalpflicht

Zu den für unzulässig erklärten Klauseln gehört unter anderem eine Bestimmung, die vorsah, dass Zalando das sogenannte Beschaffungsrisiko nicht übernimmt, sondern nur zur Lieferung nach Warenvorrat und Verfügbarkeit beim Zulieferer verpflichtet ist. Das geht nicht, fand der VKI, Kunden dürfen erwarten, dass eine beworbene Ware auch vorrätig ist.

Der OGH folgte dieser Ansicht: Die Zur­ver­fü­gung­stel­lung der Sache stelle die Kardinalpflicht beim Kaufvertrag dar ohne deren Erfüllung das Vertragsziel nicht erreicht wird. Eine Überwälzung dieses Risikos auf den Verbraucher sei unzulässig. Eine andere Klausel schloss die Haftung von Zalando für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden aus. Das ist gröblich benachteiligend, urteilte der OGH, die Klausel ist unzulässig.

Link:

Mehr zum Thema: