Keine Bankomatgebühren trotz OGH-Urteils

Europäischen Bankkunden dürfen keine Gebühren für Bankomatbehebungen verrechnet werden – auch wenn ein OGH-Urteil von gestern anders ausgefallen ist. Denn seit 13. Jänner gelten neue EU-Regeln zum Zahlungsverkehr. Diese stellen klar, dass die Bank, bei der man das eigene Konto hat, jegliche Bankomatgebühren übernehmen muss. Die gegenteilige OGH-Entscheidung ist damit bedeutungslos.

EU-Regelung macht OGH-Urteil bedeutungslos

Der VKI ist Ende Jänner beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen Bankomatgebühren abgeblitzt. Der OGH entschied zugunsten der BAWAG, berichtete die „Presse“. Das Urteil hat wegen einer inzwischen erfolgten Gesetzesänderung auf EU-Ebene aber keine Bedeutung.

Ein Bankomat der Firma Euronet

ORF.at/Beate Macura

Wer Geld abheben möchte, muss nicht mehr darauf achten, ob der Bankomat kostenpflichtig ist oder nicht

OGH: Keine Leistung der Hausbank

Der VKI vertrat die Ansicht, dass die Banken Behebungsgebühren für ihre Kunden übernehmen müssen. Der OGH entschied jedoch, dass Bankomatgebühren, die von Drittanbietern wie dem Bankomat-Betreiber Euronet verlangt werden, von den Kunden zu tragen sind. Bargeldbehebungen an Automaten unabhängiger Betreiber sind keine Leistung der kartenausgebenden Bank, entschieden die Höchstrichter.

Seit dem 13. Jänner müssen die Banken aber ohnehin die Gebühren zurückzahlen, die Automatenbetreiber wie Euronet für Geldabhebungen einheben. Nur mehr in Ausnahmefällen sind Gebühren für einzelne Bargeldbehebungen erlaubt. Die Banken haben sich gegen diese Gesetzesänderung beim Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beschwert.

„Neue Bestimmungen ändern die Situation“

Wenn sich die Gesetzeslage auf europäischer Ebene bezüglich der Bankomatgebühren geändert hat, ändere das die Sache natürlich grundlegend, so Raimund Wurzer, Mediensprecher des OGH auf Anfrage von help.ORF.at. Die Abweisung der Klage durch den OGH sei „im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der in die AGB aufgenommene Hinweis über die Weiterverrechnung von Gebühren aus Behebungen von Drittgeldautomaten nicht dazu bestimmt sei, die vertraglichen Beziehungen zwischen der Bank und ihren Kunden zu regeln. Eine inhaltliche Prüfung der beanstandeten Klausel sei nicht erfolgt.“

Inwieweit das OGH-Urteil noch an Relevanz gewinnt, werde davon abhängen, wie der VfGH mit der Beschwerde der Banken gegen die neue EU-Gesetzesregelung umgeht, so Wurzer.

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