Schlechte Karten für Niki- und Air-Berlin-Kunden

Von den Pleiten der Air Berlin und von Niki betroffene Passagiere können noch wenige Tage Forderungen anmelden. Viele von ihnen werden wohl leer ausgehen. Nur Kunden, die nach dem 15. August 2017 ein Ticket gebucht haben, können einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Gute Chancen gibt es auch bei Entschädigungsansprüchen gegen Niki.

Mehr als eine Million Gläubiger meldeten bereits Forderungen gegen Air Berlin an. Sie gehen aller Wahrscheinlichkeit nach leer aus, so der deutsche Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Das betrifft auch Passagiere mit verfallenen Flugtickets. Das Geld reiche nicht einmal, um den Kredit von 150 Millionen Euro komplett zurückzuzahlen, mit dem die deutsche Staatsbank die Airline in der Luft gehalten hatte.

Frist endet am 1. Februar

Wer den Ticketpreis erstattet haben möchte und den Flug ab dem 15. August 2017 gebucht hat, muss sich an den deutschen Insolvenzverwalter Flöther wenden. Die Arbeiterkammer (AK) rät, dort rasch einen Antrag auf Rückerstattung aus dem Treuhandfonds zu beantragen. Zur Sicherheit solle die Frist vom 1. Februar 2018 eingehalten werden. Auch die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) empfiehlt in diesen Fällen, Buchungsdatum, Buchungs- und Ticketnummer sowie die Passagierdaten möglichst rasch an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung in Deutschland zu übermitteln.

Für Flugbuchungen und Stornierungen vor dem 15. August 2017 gilt ebenfalls die Frist 1. Februar 2018 vom deutschen Verwalter. „Allerdings gehen Air Berlin-Kunden aller Voraussicht nach leer aus“, so der Geschäftsführer des Entschädigungseintreibers FairPlane, Andreas Sernetz.

Niki-Entschädigung hängt von Quote ab

Passagiere, deren Niki-Flüge verspätet waren und die deshalb noch offene Entschädigungsansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben, können diese im österreichischen Niki-Insolvenzverfahren geltend machen. Die Frist dafür endet am 14. Februar 2018. Bei der Anmeldung wird eine Gerichtsgebühr von 23 Euro fällig.

Ob sich die Anmeldung lohnt, hängt von der Quote für die Niki-Gläubiger ab. Die Höhe bzw. ob es überhaupt eine gibt, ist noch unklar. Im Durchschnitt liegt die Quote insolventer Unternehmen in Österreich bei 7 Prozent. Bei Niki werden zudem hohe Masseforderungen erwartet, die die Quote drücken. „Im schlimmsten Fall kann es sein, dass die 23 Euro Gerichtsgebühr mehr ausmachen als die Entschädigung“, so die APF.

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