ASFINAG hat bereits eine Million digitale Vignetten verkauft

Seit vergangenem November kann in Österreich erstmals eine digitale Autobahnvignette erworben werden. Bisher hat die ASFINAG rund eine Million davon verkauft. Wer noch umsteigen will, muss sich beeilen, denn die digitale Version ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Die Jahresvignette muss daher bis Sonntag, den 14. Jänner, erworben werden, um ab 1. Februar gültig zu sein.

Die digitale Vignette sei sehr gut angekommen, sagte ASFINAG-Maut-Geschäftsführer Bernd Datler bei einer Pressekonferenz. Im Vergleich zur herkömmlichen Klebevignette bringe die digitale zahlreiche Vorteile: Sie kann online erworben werden, eine Umregistrierung wegen Wohnortwechsels, Diebstahl oder auch Scheibenbruch, beziehungsweise Totalschadens des Wagens ist möglich, wenn das Kennzeichen gleich bleibt. Denn die digitale Vignette ist an die Nummerntafel gebunden. Außerdem entfällt das Aufkleben auf die Windschutzscheibe sowie das Herunterkratzen. Erleichterungen gibt es auch für Besitzer von Wechselkennzeichen, die digitale Vignette gilt für bis zu drei Fahrzeuge.

Digitale Jahresvignette bis spätestens 15. Jänner kaufen

26 Millionen Vignetten verkauft die ASFINAG pro Jahr, rund vier Millionen davon sind Jahresvignetten. Noch bis 31. Jänner gilt die 2017er-Vignette, ab 1. Februar nur noch die 2018er in Kirschrot. Wer bis dahin eine digitale Vignette erwerben möchte, hat nur noch bis zum 14. Jänner Zeit, da die digitale Vignette erst am 18. Tag nach Kauf gültig wird. Der Grund: Bei einem Online-Kauf haben Kunden ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, der Rücktritt ist neben Mail auch per Post möglich, weshalb weitere drei Tage für einen möglichen Postweg berücksichtigt werden. Und der Tag des Kaufs zählt ebenfalls nicht dazu, was eine Frist von 18 Tagen ergibt. Die ASFINAG erwartet sich in den nächsten Tagen noch einen Ansturm beim Kauf der digitalen Vignette.

Gleich gültig sind die elektronischen Autobahnpickerln nur dann, wenn eine Rubbelkarte des Sozialministeriums oder im Rahmen einer Abo-Aktion eingelöst wird. Nach Einlösen des Registrierungscode im Webshop entfällt die Konsumentenschutzfrist.

Mehr zum Thema: