OGH: Amazon muss Geschäftsbedingungen ändern

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen den Onlinehändler Amazon in letzter Instanz gewonnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) untersagte dem US-Konzern alle von den Konsumentenschützern beanstandeten Klauseln, unter anderem zu Vertragsrücktritt und Rechnungsgebühr. Außerdem stellte das Gericht fest, dass ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung komme.

Unzulässig ist laut OGH, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte und dass Amazon bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 Euro kassierte. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung in den AGB des Handelskonzerns, dass Kunden dem Unternehmen „uneingeschränkte Rechte“ an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website „einstellten“. Weiters rechtswidrig sind Klauseln, die als uneingeschränkte oder zumindest unklare Zustimmung der Verbraucher zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen waren. Amazon hatte sich in den AGB eine „zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke online wie offline“ eingeräumt.

Österreichisches Recht gilt trotz Rechtswahl

Es war nicht das erste Mal, dass sich der OGH mit der Klage befasste. Die VKI-Klage war in Österreich schon einmal durch alle Instanzen gegangen, ehe der OGH vor ein paar Jahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Es ging um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Die europäische Niederlassung von Amazon hat ihren Sitz in Luxemburg, der Handelskonzern war daher der Auffassung, dass daher luxemburgisches Recht zur Anwendung kommt. Aus der daraus folgenden Vorabentscheidung des EuGH ergab sich für den OGH jedoch die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts.

Es ist zwar zulässig, dass Amazon sich in seinen Geschäftsbedingungen auf luxemburgisches Recht beruft. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich trotzdem auf die Bestimmungen „ihres“ Rechts berufen; anzuwenden ist daher das aus Konsumentensicht „günstigere“ Recht. Weil ein entsprechender Hinweis in den Klauseln fehlte, war sie zur Gänze unwirksam. Mit der Folge, dass ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt.

Amazon muss Geschäftsbedingungen anpassen

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Folgen. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen nun auch an das österreichische Recht anpassen. „Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres ‚eigenen‘ Rechts garantieren“, erläuterte der OGH in einer Mitteilung. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen.

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