Bis wann man Packerl noch aufgeben kann

Um dem Trubel auf Einkaufsstraßen zu entgehen, kaufen immer mehr Verbraucher ihre Weihnachtsgeschenke online, bequem von zu Hause aus. Das Zeitfenster, in dem Bestellungen aufgegeben werden können, beginnt sich nun aber zu schließen. Sollte das eine oder andere Paket wider Erwarten nicht mehr rechtzeitig ankommen, können Konsumenten relativ wenig tun.

Onlineshops sind eine angenehme Alternative zum alljährlichen Gewimmel auf den Einkaufsstraßen. Wer noch ein Weihnachtsgeschenk online ordern möchte, sollte sich allerdings beeilen. Viele Onlineshops bieten auch in diesem Jahr eine garantierte Lieferung bis Weihnachten an, die Fristen neigen sich jedoch dem Ende zu, wenn sie nicht schon verstrichen sind.

Ein Geschenk mit der Aufschrift "Merry Christmas"

APA/dpa/Rolf Vennenbernd

Höchste Eisenbahn für das Versenden von Weihnachtspaketen

Bei Amazon ist für die meisten am Mittwoch der letzte Tag, um noch etwas zu bestellen. Wer bis zum 20.12. im Standardversand bestellt, dessen Pakete sollen nach Angaben von Amazon noch rechtzeitig zur Bescherung geliefert werden. Amazon-Prime-Kunden haben etwas länger Zeit. Sie sollten letzte Bestellungen bis spätestens am 22.12. frühen Vormittag aufgegeben haben.

Morgen ist bei vielen der Stichtag

Viele Onlineshops haben den 21. Dezember zum Stichtag erklärt. Bei Media Markt und Saturn können Bestellungen bis zum 21.12. um 12:21 Uhr aufgegeben werden, bei Thalia endet die Frist um 12:00 Uhr. Bevor man eine Onlinebestellung aufgibt, sollte man die Frist auf jeden Fall im Auge haben. Bei vielen Anbietern ist diese nämlich bereits verstrichen. Firmen wie H&M oder Lego bringen ihre Produkte nicht mehr rechtzeitig zum Heiligen Abend.

Wer selber noch ein Paket aufgeben möchte, sollte die Richtlinien der verschiedenen Paketdienste im Auge haben. Ein Paket, das heute bei DHL aufgegeben wird, sollte bis zum 23. Dezember sein Ziel erreicht haben, der Paketdienst GLS verspricht eine pünktliche Zustellung, wenn die Pakete bis Donnerstag aufgegeben werden.

Kaum Möglichkeiten, wenn Paket zu spät ankommt

Bei der Post ist die Frist für Pakete am 19. Dezember abgelaufen. Briefe können am Mittwoch noch aufgegeben werden, wer bis Donnerstag warten möchte, muss seine Sendungen mittels EMS verschicken.

Kommt ein Paket nicht, wie vom Onlinehändler versprochen, rechtzeitig bis Weihnachten an, ist der Händler in der Verantwortung und nicht der Zusteller. Denn der Händler hat auf der Website seines Onlineshops die Liefergarantie gegeben und nicht der Zusteller. Ein Recht auf Entschädigung gibt es für die Konsumenten in solchen Fällen nicht.

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