Diesel: Deutsche Verbraucherschützer klagen VW-Händler

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt wegen des Dieselskandals einen VW-Händler und will damit generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeiführen. Mit der Klage am Landgericht Bremen soll für einen Autobesitzer die Rückzahlung des Kaufpreises für seinen Wagen durchgesetzt werden.

Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, sagte vzbv-Chef Klaus Müller. Dabei gehe es um die Frage, ob Verbrauchern eine Nachrüstung zuzumuten sei, „wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen“.

Hintergrund sind die Softwareaktualisierungen, die Volkswagen als Konsequenz aus dem Abgasskandal durchführen musste. Im konkreten Fall trat der Fahrzeugbesitzer vom Kaufvertrag zurück, nachdem sein Autohaus ihm laut vzbv nicht garantieren konnte, dass an seinem Wagen keine Folgeschäden durch die von VW angebotene Nachrüstung entstehen. Auch ein Ersatzfahrzeug sei nicht angeboten worden.

Österreich: VKI mahnt VW-Kunden zur Klage

Die Klage solle zu Klarheit führen, ab wann Kunden von Kaufverträgen zurücktreten könnten und wo Grenzen einer zumutbaren Nachbesserung lägen, erläuterte der vzbv. Ansprüche auf Rückabwicklung könnten nur beim Händler als Verkäufer geltend gemacht werden und nicht direkt beim Hersteller VW. Die Klage solle aber auch den „Wert“ allgemeiner Zusicherungen des Konzerns überprüfen, wonach die Umrüstung nicht zu Beeinträchtigungen des Motors führe.

In Österreich mahnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betroffene VW-Kunden, sich bis spätestens September 2018 als Privatbeteiligte einer Klage gegen VW anzuschließen. Ansonstend drohe die Verjährung der Ansprüche. Die Teilnahme an der VKI-Sammelaktion sowie der Klage der niederländischen „Stichting Volkswagen Car Claim“ könne vor Verjährung nicht schützen - mehr dazu in Wegen Verjährung: VKI mahnt VW-Fahrer zur Klage.

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