Zwangskontoumstellung bei BAWAG unzulässig

Die zwangsweise Kontoumstellung Tausender Kunden auf ein teureres Girokonto durch die BAWAG im Herbst 2016 war eine „unzulässige Geschäftspraxis“. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Wien (OLG) und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil.

Es habe bei den von der Bank vorgenommenen Änderungen den Kunden ein klares Bild über etwaige wirtschaftliche Nachteile der Neuregelung gefehlt, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die BAWAG erneut Berufung einlegen und auch noch den Obersten Gerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigen möchte, ist nicht bekannt.

BAWAG zwang Kunden teureres Konto auf

Im Oktober 2016 erhielten zahlreiche Kunden der BAWAG unerfreuliche Post. „Das bisher von Ihnen genutzte Girokontomodell wird eingestellt“, war da zu lesen. Kunden hätten die Möglichkeit auf ein teureres Kontomodell umzusteigen – inklusive Gebühren für die Bankomatbenutzung - anderenfalls werde der bestehende Kontovertrag gekündigt - mehr dazu in BAWAG zwingt zu Kontoumstellung.

Das Vorgehen brachte der BAWAG einigen Ärger ein. Im November 2016 brachte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Bank ein. Ein Vorwurf: Intransparenz. In dem Schreiben der BAWAG wurden zwar die neuen Kontoprodukte beworben, wie hoch die Preisunterschiede zu den bestehenden Verträgen sind, blieb aber unerwähnt. Ohne eine Gegenüberstellung könne der Konsument in der Regel nicht konkret beurteilen, welche Entgelte oder welche Leistungen sich nun ändern würden.

Gericht: Kunde muss besser informiert werden

Das sah auch das Handelsgericht Wien in einer ersten Entscheidung Anfang Juli so. Das Gesetz sehe vor, dass eine von der Bank vorgeschlagene Änderung des Girokontovertrages klar und verständlich abgefasst sein müsse. Der Kunde müsse prüfen können, ob das neue Kontopaket für ihn nachteilig oder vorteilhaft ist. Unzumutbar sei es, wenn sich der Kunde diese Informationen selbst zusammensuchen müsse.

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