Was gestrandete Flugpassagiere tun können

Nach der Pleite der österreichischen Ferienfluglinie Niki sind Tausende Passagiere im Ausland gestrandet. Für 5.000 österreichische Fluggäste ist eine Rückholaktion angelaufen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter verantwortlich.

Niki fliegt mit rund 20 Maschinen Ziele in Südeuropa und Nordafrika an. Seit Donnerstag ist der Flugbetrieb eingestellt. Damit sitzen Zehntausende Passagiere fest.

Fast alle Niki-Kunden können auf Entschädigung hoffen

Zwar haben alle ausgestellten und bezahlten Niki-Flugtickets ihre Gültigkeit verloren, doch die Käufer können offenbar darauf hoffen, nicht auf ihren Kosten sitzenzubleiben. Fast alle Flugreisenden sollen den gezahlten Flugpreis zurückerhalten oder umgebucht werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Demnach gebe es aus dem Insolvenzverfahren der Niki-Muttergesellschaft Air Berlin ein Treuhandkonto, auf dem die Ansprüche der Tochtergesellschaft gesichert wurden. Dieses Geld werde nun verwendet, um voraussichtlich fast alle Kunden zu entschädigen.

Onlinebucher müssen sich selbst um Rückkehr kümmern

„Fluggäste, deren Ticket nun ungültig ist, sollten sich an jene Stellen wenden, wo das Ticket gebucht wurde“, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Bei Tickets, die über Reisebüros oder Reiseveranstalter gebucht wurden, sind diese der Ansprechpartner. Sie müssen für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen.

Wer sein Ticket selbst zum Beispiel über die Niki-Website gebucht hat, kann jedenfalls nicht mehr mit Unterstützung von Niki rechnen, die Niki-Servicehotline wurde am frühen Donnerstagnachmittag abgedreht. Die Betroffenen müssen sich direkt an andere Fluggesellschaften wenden, die angekündigt haben, Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, TUIfly, die Lufthansa und ihre Töchter AUA und Swiss teil.

5.000 Österreicher warten auf Retourflug

Schätzungen der Regierung zufolge müssen in den kommenden 14 Tagen insgesamt 5.000 österreichische Passagiere zurückgeholt werden. Sollten die Kapazitäten der anderen Fluglinien erschöpft sein, werde das Verkehrsministerium zusätzlich Charterflüge organisieren. Insgesamt sind nach Angaben von Masseverwalter Luca Flöther in den kommenden zwei Wochen 40.000 Passagiere von der Niki-Insolvenz betroffen - rund 15.500 von ihnen haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.

Ärger herrscht bei Urlaubern, die über die Weihnachtstage ins Ausland wollten oder ihren Urlaub für das nächste Jahr bereits gebucht hatten. Denn mit der Einstellung des Flugbetriebs verlieren bereits bezahlte und ausgestellte Tickets ihre Gültigkeit. Nach Angaben des deutschen Masseverwalters sind das insgesamt rund 350.000 Einzeltickets. Die Telefone bei den Konsumentenabteilungen der Arbeiterkammern (AK) laufen derzeit heiß.

Airlines bieten Sonderkonditionen an

Mehrere Fluggesellschaften - darunter die AUA - haben angekündigt, Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten. Das Angebot gilt für Reisende, die ihren Flug selbst gebucht haben. Sie können sich an die Informationsschalter der Fluglinien an den Flughäfen oder an die Telefon-Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, TUIfly, die Lufthansa und ihre Töchter AU und Swiss teil.

Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, könne seine Ansprüche nur im Insolvenzverfahren anmelden, so die AK Wien. Allerdings sei bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen. Bereits bezahltes Geld für Flugtickets sei daher überlicherweise für diese Reisenden verloren. Darüber hinaus müssen sich diese Passagiere auch selbst um einen Ersatzflug kümmern.

Pauschalreisende müssen sich um nichts kümmern

Dazu kommen 410.000 über Reisebüros und -veranstalter gebuchte - aber in der Regel noch nicht ausgestellte - Tickets. Konsumenten, die einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, steigen etwas besser aus: Sie sind über dessen Insolvenzabsicherung geschützt. Er muss im Fall einer Pleite der Airline für Ersatzflüge sorgen.

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