Warnung vor betrügerischen Streamingangeboten

Verbraucherschützer warnen vor einer kriminellen Abzocker-Masche mit vermeintlichen Streamingangeboten im Netz. Zahlreiche Websites locken mit einem vorgetäuschten Angebot potenzielle Nutzer in die Abofalle, so die Marktwächter der deutschen Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Watchlist Internet.

Die Schein-Angebote locken mit einer fünftägigen Testphase locken, am Ende werden aber hohe Jahres-Abo-Beträge eingefordert. In Österreich und Deutschland seien zahlreiche Verbraucherbeschwerden eingegangen, bestätigen Karl Gladt von der Watchlist Internet und Manfred Schwarzenberg, Redakteur des Marktwächterportals Digitale Welt.

Mit Pop-ups werden Verbraucher in Abofalle gelockt

Die Websites sehen nahezu alle gleich aus - mit Ausnahme des Logos und der Internetadresse. Insgesamt 42 verschiedene URLs wurden zwischenzeitlich gezählt. Darunter sind Seiten wie kinozeit.net, wowflix.de, bigostream.de, cinemaxx24.com oder auch kinowelt24.com. Häufig seien auch Minderjährige über ein Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten gelangt.

Screenshot einer Abofallenrechnung

Watchlist Internet

In der Regel kann man sich aus der Mailingliste austragen lassen

In der Regel werde dort mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo geworben. Bei der Registrierung mit Eingabe von Adress- und E-Mail-Daten sowie einer Telefonnummer werden die Daten zwar an die Betreiber übermittelt, doch die Nutzer können meist nicht auf Filme zugreifen. Offensichtlich seien auf den Websites gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden, so Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team.

Betreiber fordern 359 Euro per Mail oder Telefon

Nach Ablauf einer angeblich fünftägigen Testphase fordern die Betreiber bei den betroffenen Verbrauchern per Mail oder telefonisch dann auf aggressive Weise die Zahlung des Jahres-Abo-Betrages ein, der bis zu 359 Euro betragen kann. Die Zahlung soll innerhalb von drei Tagen erfolgen. Falsche Informationen über die Rechtmäßigkeit der Forderung verbreiten die Betreiber offenbar auch über Youtube-Videos, in denen vermeintliche Anwälte die Rechtmäßigkeit betonen. Wir können die Verbraucher nur davor warnen, sich auf einer dieser Webseiten zu registrieren, so Heitkämper. Das Marktwächter-Team hat seine Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

Watchlist Internet: Keinesfalls bezahlen

Karl Gladt von Watchlist Internet rät dazu, die geforderten 359 Euro auf keinen Fall zu bezahlen. Zwischen den Webseitenbetreibern und dem Konsumenten sei kein gültiger Vertrag zustande gekommen, so Glatz. Das hänge damit zusammen, dass im Rahmen der Registrierung keine transparenten und offensichtlichen Kostenhinweise zu finden sind. Dies sei jedoch Voraussetzung dafür, dass eine entgeltliche Vereinbarung vorliegt, die zu einer Zahlung verpflichtet.

Die Watchlist Internet empfiehlt weder auf Anrufe noch auf Nachrichten der Streaming-Plattformen zu reagieren. Um keine weiteren Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu erhalten, sollte man zum Ende der Rechnung scrollen. Dort findet man den Link „Unsubscribe“. Mit diesem kann man sich aus dem E-Mailverteiler des Anbieters austragen. Dies verhindere in der Regel, dass weitere Rechnungen im Postfach landen.

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