Gericht verbietet Lufthansa „Österreich-Aufschlag“

Die AUA-Mutter Lufthansa darf keinen „Österreich-Aufschlag“ für Flugtickets mehr verlangen. Das hat das Kartellgericht nun entschieden. Ein identer Lufthansa-Flug darf laut dem Urteil in Österreich nicht mehr kosten als in Deutschland.

Die heimischen Reisebüros haben im Kampf gegen Lufthansa-Gebühren einen Teilsieg vor dem Kartellgericht errungen. Die Airline muss den sogenannten Österreich-Aufschlag für Flugtickets einstellen, darf also in Österreich für den identen Flug nicht mehr verrechnen als in Deutschland. Die neue 16-Euro-Buchungsgebühr ist hingegen rechtlich in Ordnung.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt, den Obersten Gerichtshof (OGH) einzuschalten, um auf ganzer Linie recht zu bekommen.

Aufschlag um bis zu 100 Prozent für Österreicher

Die Lufthansa-Gruppe habe für die idente Flugleistung, wenn sie in Österreich gebucht wurde, oft weit mehr verlangt als wenn in Deutschland gebucht wurde, sagte Fachverbandsobmann Felix König. Das habe sowohl Reisebüros als auch Endkunden betroffen. „Teilweise war es ab Österreich um 20, 60 oder über 100 Prozent teurer“, so König. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. „Es waren viel zu viele Einzelfälle.“

Das Kartellgericht hat sich auf die Seite der klagenden Reisebüros geschlagen und der Lufthansa-Gruppe einen sogenannten Abstellungsauftrag erteilt. „Damit dürfen bei den betreffenden Buchungen in Zukunft keine unterschiedlichen Preise und Konditionen mehr gegenüber österreichischen Kunden und Reisebüros verlangt werden“, so der Fachverband.

AUA bestreitet unterschiedliche Preise

Die AUA bestreitet die Vorwürfe auch nach dem Urteil. "Was den vermeintlichen „Österreich-Aufschlag" anbelangt, ist klarzustellen, dass ein solcher nicht existiert: Die Lufthansa-Gruppe verfolgt eine einheitliche Preissetzung, die vom Abflugsort und nicht vom Ort der Buchung abhängt“, so die AUA in einer Stellungnahme.

Im Schnitt gebe es bei der AUA 4.000 Anfragen nach freien Flugplätzen pro Sekunde. „Sofern es in der Vergangenheit in Ausnahmefällen zur Anzeige unterschiedlicher Preise in den Computer-Reservierungssystemen der Reisebüros gekommen ist, lag dies an der fehlenden Echtzeitdarstellung in diesen Systemen und außerhalb unseres Einflussbereichs“, so die AUA weiter. Man sei zuversichtlich „im Rechtsmittelverfahren den Vorwurf des ‚Österreich-Aufschlages‘ widerlegen zu können“.

Wer nicht via Lufthansa-Website bucht, zahlt Gebühr

Eine Niederlage mussten die heimischen Reisebüros bezüglich der neuen Buchungsgebühr (Distribution Cost Charge, DCC) hinnehmen. Diese hat das Kartellgericht nicht untersagt.

Die DCC ist ein Aufschlag, den die AUA-Mutter den Reisebüros seit Herbst 2015 verrechnet, wenn diese über globale Reservierungssysteme buchen. Die heimischen Reisebüros sehen sich dadurch diskriminiert. Die Fluglinie wolle die Reisebüros und Kunden dazu veranlassen, nur noch über die Lufthansa-Homepage zu buchen, so das Argument. Das Kartellgericht sah das nicht so. Es gehe von einem Marktanteil der Lufthansa-Group von zwölf Prozent in Europa aus und sehe daher am europäischen Markt keine markbeherrschende Stellung, so der Fachverband.

Reisebüros erwägen Gang vor OGH

Allerdings hätten die Richter festgehalten, dass in Österreich eine relative Marktbeherrschung der Gruppe gegenüber den Reisebüros vorliege. Der Grund sei, dass die Reisebüros auf die Buchungsmöglichkeit bei der Lufthansa-Gruppe angewiesen seien. Daher dürfe die Airline die heimischen Reisebüros nicht diskriminieren oder ihnen unangemessene Preise verrechnen. Einen Missbrauch der relativen marktbeherrschenden Stellung habe das Kartellgericht aber nicht gesehen, da der Aufschlag nicht eindeutig überhöht sei.

„Die Reisebüros teilen diese Rechtsansicht hinsichtlich der DCC nicht und überlegen, den diesbezüglichen Beschluss des Kartellgerichts vom Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen“, kündigte König an.

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