OLG Wien bestätigt Verbot für „print@home“-Gebühr

Wer über die Buchungsplattform Ö-Ticket Eintrittskarten für Konzerte und Sportevents kauft, der muss bisher Gebühren bezahlen, um diese Tickets zu Hause ausdrucken zu können. Das Oberlandesgericht Wien hat nun bestätigt, dass derartige Zuschläge verboten sind.

Im bereits seit dem Sommer laufenden gerichtlichen Streit rund um zusätzlich verrechnete Gebühren für das Beziehen von bereits gekauften Eintrittskarten bei Ö-Ticket gibt es nun auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG): Demnach sind die Gebühren unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Ö-Ticket Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt. Zuvor hatte bereits das Handelsgericht Wien die Entgelte für gesetzwidrig erklärt.

Selber ausdrucken kostet bisher 2,50 Euro

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, und im August bereits vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen.

Der Tickethändler darf laut dem Urteil keine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro verlangen, um Tickets zu Hause auszudrucken oder sich auf das Handy schicken zu lassen. Bei Abholung in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90 Euro.

OLG: Gebühren „gröblich benachteiligend“

Laut OLG Wien sind diese Gebühren „gröblich benachteiligend“ für die Käufer der Karten. Ö-Ticket biete keine Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt, betont das OLG Wien. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht nur als Ausnahme verrechnet. Dem Verbraucher werde es nicht ermöglicht, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu erlangen, so das OLG Wien in seiner Begründung.

„Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten“, so Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.

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