EU will Einkaufen im Internet sicherer machen
Konkret schlägt die Brüsseler Behörde drei Arten vor, von denen mindestens zwei bei der Durchführung eines Onlinekaufs in Kombination abgefragt werden sollten. Zur Auswahl stehen dabei: „etwas, was der Kunde weiß“ (ein Passwort oder ein PIN-Code), „etwas, was der Kunde besitzt“ (eine Karte oder ein Mobiltelefon) und „etwas, was sie sind“ (biometrische Daten wie etwa ein Fingerabdruck).
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Weg frei für Fintech-Apps
Gleichzeitig sollen Kunden künftig auf den Service von Drittanbietern, den Fintech-Firmen, zurückgreifen dürfen. Das beinhalte etwa die Verwaltung ihrer persönlichen Finanzen durch das Zusammenfassen von Informationen aus verschiedenen Konten.
Debatte: Wer kauft noch zu „echten“ Preisen?
Damit würden die kleinen Finanzdienstleister auf alle Bankdaten, die der Kunde im Onlinebanking hat, zurückgreifen dürfen.
Vorschlag wird noch geprüft
Die EU-Staaten und das Europaparlament haben drei Monate Zeit, den Vorschlag der EU-Kommission zu prüfen. Ist eine Entscheidung getroffen, müssen Banken binnen 18 Monaten die neuen Sicherheitsstandards umsetzen.
Publiziert am 27.11.2017