D: Gericht verurteilt Ferrero zu mehr Transparenz

Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts „Raffaello“. Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht.

„Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen“, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt. Die Verbraucherschützer hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers abgemahnt.

Ferrero legt Berufung ein

Die EU-Lebensmittelverordnung verpflichte Hersteller, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eiscreme-Portionen in einer Verpackung anbieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das Gericht stufte demnach die Umhüllung der „Raffaello“-Pralinen als Einzelverpackung ein. Ferrero habe argumentiert, es handle sich um eine Trennhilfe - vergleichbar etwa mit dem Einwickelpapier von Zuckerln.

Ferrero hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. „Die Umsetzung eines solchen Urteils ginge an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie“, begründete das Unternehmen den Schritt. „Um für Ferrero und auch die Branche Rechtssicherheit herzustellen und eine praxisgerechte Entscheidung zu erreichen, liegt der Fall nun dem Oberlandesgericht Frankfurt zur Überprüfung vor.“