Worauf Hauseigentümer achten sollten

Der Traum vom eigenen Haus im Grünen bringt auch Pflichten mit sich. Vom Schneeräumen über die Kontrolle des Daches bis zur Baumpflege: Regelmäßige Instandhaltung ist nötig, um Gefahrenquellen zu erkennen und rechtzeitig zu beseitigen. Rutscht ein Passant am Gehsteig aus oder fällt ein morscher Ast auf ein parkendes Auto, drohen teure Schadenersatzforderungen.

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Als eine Steirerin diesen Sommer Post von der Stadt Graz bekam, staunte sie nicht schlecht: 5.318 Euro sollte sie bezahlen, für eine Baumfällung durch die Feuerwehr. Was war passiert? Eine große Esche entlang der Grenze ihres Grazer Grundstücks war zuvor abgestorben, einige morsche Astteile waren auf die Straße gestürzt. Weitere drohten in eine Strom-Oberleitung zu stürzen. Die Polizei verständigte die Feuerwehr, denn es bestand „Gefahr in Verzug“, da zu befürchten war, dass noch weitere Baumteile herunterfallen oder gar der ganze Baum zusammenbrechen könnte.

Blick auf die Straße entlang der Grundstücksgrenze

Feuerwehr Graz

Weitere Baumteile drohten auf die Straße zu fallen

Dass es nötig war den Baum zu entfernen, sei unbestritten, so die Steirerin. Der Einsatz der Feuerwehr sei sicher gerechtfertigt gewesen. Die Höhe der Kosten war für sie allerdings nicht nachvollziehbar.

„Geschäftsführung ohne Auftrag“

Laut der Rechnung der Berufsfeuerwehr Graz rückten ein Einsatzfahrzeug mit zwei Mann und Drehleiter, ein Hilfeleistungslöschzug mit sechsköpfiger Mannschaft sowie drei Mann der Abteilung Höhenrettung im Juli zum Grundstück von Frau Thaler aus. Die insgesamt elf Männer samt schwerem Gerät waren demnach über drei Stunden lang im Einsatz, um den Baum abzutragen.

Juristisch sei das als „Geschäftsführung ohne Auftrag“ einzuordnen, so Help-Jurist Sebastian Schumacher. Ohne dass die Feuerwehr von der Eigentümerin beauftragt wurde, schritt sie ein, um das Problem zu beheben. Die Rechtslage sieht vor, dass hier die Kosten von der Eigentümerin übernommen werden müssen, aber nur in einem sinnvollen Ausmaß. „Ich darf hier nicht mit übermäßigem Personal anrücken, das in keinem Verhältnis zum eigentlichen Aufwand steht,“ so Schumacher. Bei Notfällen, wie es bei der Feuerwehr meist der Fall ist, stehe aber naturgemäß die Beseitigung der Gefahrenquelle und nicht das Sparen im Vordergrund.

Die Feuerwehr mit der Drehleiter bei der Arbeit

Feuerwehr Graz

Einsatzkräfte der Feuerwehr auf der Drehleiter, über der Stromleitung

Großer Aufwand

Help.ORF.at hat bei der Stadt Graz nachgefragt. In einer Stellungnahme erklärte man uns, dass sich die verrechneten Positionen aus der für diese Einsätze vorgesehene „Ausrückeordnung“ der Berufsfeuerwehr ergebe. Man habe den Baum sukzessive stückweise abgetragen, da ein einfaches Umschneiden aufgrund der Lage und der Höhe nicht möglich gewesen sei. Man werde der betroffenen Eigentümerin aber finanziell entgegenkommen und verzichte auf die Verrechnung des Löschzugs samt sechsköpfiger Mannschaft. Damit reduziere sich die Rechnung von 5.318 auf noch 2.555 Euro.

Regelmäßige Kontrollen beugen Kostenexplosion vor

Der Fall der Steierin zeigt, wie schnell sich im Ernstfall die Kosten summieren können. Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, sollten Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Pflichten kennen. Bäume müssen etwa regelmäßig kontrolliert werden. Das kann der Grundstückseigentümer selbst durchführen oder durch eine Fachfirma durchführen lassen. Damit werden kranke und abgestorbene Bäume früh erkannt und können entsprechend behandelt, zurück geschnitten oder entfernt werden.

Genaue Vorgaben, wie oft eine solche Überprüfung durchgeführt werden muss, gibt es nicht. Aus baumpflegerischer Sicht bietet sich eine Kontrolle zwei Mal im Jahr an - einmal mit Laub und einmal ohne. Idealerweise dokumentiert man diese Kontrolle schriftlich und mit Fotos. Im Schadensfall muss der Hauseigentümer nämlich beweisen, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein.

Dach, Fassade und Gehwege immer instand halten

Auch um andere Dinge müssen sich Hausbesitzer regelmäßig kümmern. Das Dach, die Dachrinne, die Fassade und die Fenster müssen ebenfalls immer in einem guten Zustand sein, so dass keine Teile herabstürzen können. „Hier sind Hauseigentümer verpflichtet das Haus in Schuss zu halten, dass so etwas nicht passieren kann“, so Rechtsexperte Schumacher.

Der abgetragene Baum

Feuerwehr Graz

Was von der Esche übrigblieb

Im Winter muss außerdem darauf geachtet werden, dass keine Schneelawine vom Dach abgehen kann und dass die Gehwege zwischen sechs Uhr Früh und 22 Uhr Abends geräumt und gestreut sind. Hauseigentümer, die diese Wartungen und Kontrollen nicht durchführen und es kommt zu einem Schaden, bei dem zum Beispiel ein Auto beschädigt wird oder sich sogar jemand verletzt, müssen für diesen Schaden einstehen. „Und das kann wirklich sehr sehr teuer werden“, warnt Schumacher.

Beate Macura, help.ORF.at

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