Franken-Kredite: Cobin claims startet Sammelaktion
Viele Österreicher hatten in der Vergangenheit Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, um von den niedrigeren Zinsen zu profitieren. Sie spekulierten dabei darauf, dass der Wert des Frankens gegenüber dem Euro nicht steigen würde. Tatsächlich hat der Franken seither aber um gut die Hälfte an Wert gewonnen, wodurch sich die Rückzahlung der Kredite erheblich verteuert hat. Derzeit haftet in Österreich noch ein Kreditvolumen von rund 20 Mrd. Euro in Schweizer Franken aus.
Tilgungsträger haben Problem noch verschärft
Cobin claims (COnsumer, Business, INvestors) wirft den Banken vor, die von ihnen bei der Kreditvergabe oft angebotenen Tilgungsträger hätten das Wechselkursrisiko nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil den Schaden für die Kreditnehmer sogar noch vergrößert. Da diese Konzepte von Anfang an fehlerhaft gewesen seien, hätten die Kunden Rechtsansprüche gegenüber den Kreditinstituten. Cobin claims will daher im Zuge einer Sammelaktion Tilgungsträger-Konzepte prüfen und bei Fehlern in den Konzepten den betroffenen Kunden rechtliche Optionen anbieten, wie der Verein nun ankündigte.
Verjährung droht
Viele Kreditnehmer seien auch Opfer von Stop-Loss-Aufträgen geworden, da nach der Kursfreigabe durch die Schweizer Notenbank am 15. Jänner 2015 die zur Absicherung gedachten Konvertierungen ihrer Kredite weitab der ins Auge gefassten Kurse durchgeführt wurden und die Kunden dadurch geschädigt worden seien. Ansprüche in diesem Zusammenhang würden am 15. Jänner 2018 verjähren, warnte Cobin claims.
Das gleiche Verjährungsdatum gilt für Schadenersatz für unrichtige Abrechnungen. Am 15. Jänner 2015 seien viele Anleger in Kapitalmarktprodukten auf Euro-Franken-Basis investiert gewesen. Nach der Kursfreigabe seien den Kunden vielfach Ausführungskurse ihrer Orders mitgeteilt worden, die dann zum Nachteil der Kunden nachträglich von den Banken bzw. Brokern geändert worden seien.
Unterstützung bietet der Verein auch Kreditnehmern an, die sich von den Banken falsch beraten fühlen. Viele Bankkunden seien formal zwar über Risiken aufgeklärt worden, in persönlichen Gesprächen seien die Risiken aber von Beratern untertrieben worden. In solchen Fällen würden die Ansprüche auch nicht verjähren, argumentiert Cobin claims.
Link:
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Publiziert am 04.10.2017