EU-Verfahren wegen Verbraucherschutzes

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Verbraucherrechten eingeleitet. Die entsprechende EU-Richtlinie sei hierzulande nicht korrekt umgesetzt, konkret geht es um die Stornomöglichkeit bei verspäteter Lieferung.

Wie die EU-Behörde am Mittwoch in Brüssel mitteilte, sandte sie in beiden Angelegenheiten Aufforderungsschreiben an die Republik. Österreich hat jeweils zwei Monate Zeit, um zu antworten.

Konkret fordert die EU-Kommission, dass Österreich die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRR) korrekt umsetzt. Die Richtlinie legt EU-weite Verbraucherschutzvorschriften fest, ganz egal wo man in der EU einkauft. Österreich sollte es Verbrauchern auch ermöglichen, bei einer verspäteten Lieferung die gesamte Bestellung zu stornieren, wenn sie mehrere Produkte in einer Bestellung geordert haben, erklärte die EU-Behörde.

Verbesserungen bei Rücktrittsrecht, Telefonhotlines

Die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2014 legte unter anderem fest, dass Kunden bei Fernabsatzgeschäften innerhalb von 14 Tagen (zuvor sieben Tage) zurücktreten können. Auch sündteure Kundenhotlines sind seither nicht mehr zulässig. Die Kosten dürfen die normalen Telefongebühren für einen Anruf nicht überschreiten. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 13. Juni 2014 in Kraft. In Österreich wurden sie im Rahmen des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (kurz VRUG) realisiert.

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