Handyversicherungen zahlen kaum bei Schäden

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich übt Kritik an Handyversicherungen. Manche Begründungen für die Ablehnung von Zahlungen im Schadensfall sind für die Konsumentenschützer nicht nachvollziehbar. Die AK Oberösterreich rät vor Abschluss abzuwägen, ob sich die Kosten für die Versicherung lohnen.

Geht das Handy kaputt oder wird es gestohlen, zahlen Versicher den Schaden oft nicht. Dafür werden teils absurde Begründungen genannt, so die AK, wie zuletzt der Fall eines jungen Mühlviertlers zeige.

Handy ins Klo gefallen: Versicherung zahlt nicht

Der Präsenzdiener schloss beim Kauf eines neuen, 369 Euro teuren Mobiltelefons eine Versicherung mit einer monatlichen Prämie von 6,50 Euro ab. Vorsichtshalber bewahrte er das Gerät in einer Schutzhülle auf. Dann passierte ein Missgeschick, das Handy landete im WC. Als er den Schadensfall der Versicherung meldete, wurde er enttäuscht: Kein Ersatz, weil der Präsenzdiener „grob fahrlässig“ gehandelt habe. Er wandte sich an den Konsumentenschutz. Dieser sah das anders und erreichte, dass die Versicherung doch zahlte.

Als grob fahrlässig stufen Juristen ein, wenn der Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde. In solchen Fällen ist die Versicherung zur vollständigen Ablehnung der Leistung berechtigt, wenn nicht Schäden aus grober Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert sind.

Begründungen lösen Kopfschütteln aus

Kopfschütteln bei den Konsumentenschützern löst aus, dass im Kleingedruckten von Versicherungen eine Zahlung schon bei einem unsorgfältigen Umgang mit dem Mobiltelefon ausgeschlossen werde. Beispielsweise wurde einer Frau die Reparatur ihres Smartphones nach einem Sturzschaden verweigert. Es sei in ihrer Handtasche nicht sicher genug verwahrt worden, lautete die Begründung.

Der meist noch extra kostende Schutz gegen Diebstahl sei vielfach nur versichert, wenn das Telefon sicher in persönlichem Gewahrsam mitgeführt wurde. Teilweise gehe der Versicherungsschutz schon dann verloren, wenn es nur kurzfristig unbeaufsichtigt wird. Beim Einbruchsdiebstahl aus dem Auto kommt es sogar auf die Uhrzeit an. Laut manchen Bedingungen wird nur gezahlt, wenn das Handy nachweislich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr und nicht früher oder später entwendet wurde.

Die AK rät dazu, vor Abschluss einer Handyversicherung die Bedingungen genau zu prüfen und abzuwägen, ob sich die Kosten lohnen.

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