Warten auf geeignetes Verfahren für Sammelklagen

Um in Österreich einen Schaden einzuklagen, der gleichzeitig viele Konsumenten betrifft - wie etwa beim VW-Skandal -, fehlt es hierzulande an geeigneten Verfahren. Deshalb fordern die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein neues Instrument der Gruppenklage, damit Konsumenten zu ihrem Recht kommen.

Zwar gibt es in Österreich die Möglichkeit einer Sammelklage nach „österreichischer Prägung“; ein ausreichendes Verfahren um Ansprüche von manchmal Tausenden Geschädigten effizient zu bündeln und vor Gericht geltend zu machen, gebe es aber nicht. Vielen Konsumenten bliebe so der Zugang zum Recht verwehrt, so die Kritik von AK und VKI. Bereits seit 2007 liege ein Entwurf im zuständigen Ministerium, eine Einführung der Gruppenklage lasse jedoch weiterhin auf sich warten.

Derzeit hohes Kostenrisiko

Bei der jetzt üblichen Vorgehensweise muss zunächst ein Sammelkläger gefunden werden, in der Regel sind das Konsumentenschutzorganisationen wie der VKI oder die AK, die sich die Ansprüche der Geschädigten abtreten lassen. Neben dem hohen organisatorischen Aufwand führe das auch zu hohen Streitwerten und damit zu hohen Prozesskosten, die eine Finanzierung erschweren. Dieser Aufwand einer Sammelklage wirke abschreckend, etwa wenn es nur um eine geringe Summe wie zum Beispiel bei der Zahlscheingebühr gehe, so AK und VKI.

Weitere Probleme seien außerdem, dass es derzeit nicht möglich sei, ausländische Unternehmen in Österreich zu klagen und das Fehlen von Regelungen, die eine Verjährung von Ansprüchen verhindert.

„Braucht keinen großen Wurf“

Schon mit kleinen Veränderungen könne hier viel erreicht werden, „da braucht es keinen großen Wurf“, sagt Rechtsanwalt Eric Breiteneder gegenüber help.ORF.at. Mit einem Instrument zur Unterbrechung von Verjährungfristen könnten Unternehmen etwa nicht mehr versuchen, mit Prozessverzögerungen auf Zeit zu spielen.

Zusätzlich wäre es wichtig auf europäischer Ebene einheitliche Richtlinien für Gruppenklagen zu schaffen, so der Anwalt, der auch die niederländische Stiftung „Stichting Volkswagen Claim“ vertritt.

Opt-out bringt automatisch Geld für alle Betroffenen

Breiteneder würde zusätzlich eine Opt-out-Regelung, wie es sie zum Beispiel in den Niederlanden gibt, als einzig sinnvollen Weg sehen. Mit der Opt-Out-Regelung müssten Betroffene sich nicht mehr aktiv einer Sammelklage anschließen, sondern würden automatisch von dem Urteil profitieren. Im Fall der Erlagscheingebühr wäre es etwa mit der Regelung so, dass das Unternehmen die Gebühr allen Betroffenen zurückzahlen müsste, der einzelne Kunde muss dafür nichts tun.

Das bringe auch Vorteile für Unternehmen, die mit Ansprüchen konfrontiert sind. Solche Verfahren böten die Möglichkeit sich eines Problems mit einem Schlag zu entledigen. Dadurch gebe es zusätzlich eine gewisse Planungsicherheit, so Breiteneder.

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