Falsche Webshops: Wenn bezahlte Ware nie ankommt

Stiefel, Fitnessarmbänder, Bohrmaschinen - bei der Schnäppchenjagd im Internet stoßen Konsumenten auf eine Vielzahl von Onlineshops. Bei unwiderstehlich niedrigen Preisen akzeptieren manche Kunden auch Vorauszahlung per Kreditkarte. Doch dann folgt der Ärger, weil keine Ware geliefert wird. Konsumentenschützer raten, unbekannte Internetseiten vor einer Bestellung genau zu prüfen.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Die Vorgangsweise ist fast immer dieselbe: Ein besonders günstiges Angebot im Internet verlockt Konsumenten dazu bei einem unbekannten Webshop Ware zu bestellen und gleich Geld zu überweisen. Bei der Arbeiterkammer (AK) Steiermark kommt es deswegen immer wieder zu Anfragen verärgerter Kunden.

Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten

Wenn ein Produkt um mehr als ein Drittel billiger sei als in anderen Onlineshops, sollten die Alarmglocken läuten, so Bettina Schrittwieser, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der AK Steiermark. Hier sei die Gefahr groß, dass es sich um einen sogenannten Fakeshop handelt. Als Beispiele nennt Schrittwieser die letzten beiden Fälle, die bei ihr gelandet sind: Ein Mann, der auf akkukaufen.at einen Akku kaufen wollte und eine Frau, die bei einem deutschen Onlineshop Stiefel um 80 Euro wählte. Bezahlt haben beide im Voraus mit Kreditkarte.

In der Regel komme es dann zu einer Bestätigung der Bestellung, oft werde man darüber informiert, dass die Ware bereits versendet worden sei. Wenn nach dem vereinbarten Liefertermin die Ware nicht auftaucht, würden die Betroffenen versuchen, die Unternehmen zu erreichen. „Meist bricht dann der Kontakt plötzlich ab oder man wird hingehalten“, so die AK-Expertin. Es laufe immer darauf hinaus, dass die Ware bezahlt, aber nicht geliefert werde.

Erst prüfen, dann auf „bestellen“ klicken

Von ihrer Aufmachung seien betrügerische Onlineshops kaum von seriösen zu unterscheiden, so die Konsumentenschützerin. In vielen Fällen würden die Webshops Internetadressen mit der Endung ".at" oder ".de" verwenden, um bei den Nutzern Vertrauen zu erwecken und sie glauben zu machen, dass es sich dabei um heimische Unternehmen handelt. Als ersten Schritt der Überprüfung empfiehlt die AK-Expertin, einen Blick ins Impressum zu werfen: Firmenname, Kontaktadresse und im Idealfall auch die Firmenbuchnummer des Unternehmens sollten dort angegeben sein.

Hände über Tastatur

ORF.at/Zita Klimek

Fakeshops locken mit Schnäppchen in die Falle

Bei Fakeshops finde man solche Angaben in der Regel nicht. „Bei akkukaufen.at wird im Impressum eine über drei Absätze geführte Geschichte erzählt, entnehmen kann man dieser Geschichte aber gar nichts“, so Schrittwieser. Unter Kontakt finde man nur eine Emailadresse. Ein weiteres Indiz für einen seriösen Internetshop sei neben einem vollständigen Impressum, wenn mindestens zwei verschiedene Zahlungsarten angeboten werden. Am sichersten sei es, per Nachname oder Rechnung zu bestellen. Dann muss man erst zahlen, wenn man die Ware bereits erhalten hat und auch prüfen konnte.

Watchlist Internet listet Fakeshops auf

Hilfe bei der Identifizierung falscher Onlineshops bietet auch der Internet Ombudsmann mit der Watchlist Internet. Auf der Liste finden sich mehr als 1.300 Internetadressen, die bereits als falsch identifiziert sind. Auf diese Liste allein dürfe man sich aber nicht verlassen, so Schrittweiser: „Wir wissen, dass immer wieder neue, angebliche Shops auftauchen, die noch nicht gemeldet sind, es ist also äußerste Vorsicht geboten.“

In den vergangenen Jahren wurde eine ganze Reihe von Gütesiegeln zu sicheren Webshops begründet. Die AK Steiermark empfiehl zwei: „Trusted Shops“ aus Deutschland und „E-Commerce“ aus Österreich. Die Logos der Unternehmen würden allerdings gerne von Fakeshops fälschlich verwendet werden, um Seriosität vorzugaukeln, so Schrittwieser. Sie rät, auf den Internetseiten der Gütesiegelbetreiber nachzusehen, weil dort alle geprüften Webshops aufgelistet sind. Zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen hätten sich die zertifizierten Unternehmen auch einer Schlichtungsstelle unterworfen. Bei etwaigen Problemen seien sie damit dazu verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

Links:

Mehr zum Thema: