Millionen Europäer tappen in Abofallen

Wer versehentlich in eine Abofalle getappt ist, wird schon bald mit bedrohlich wirkenden E-Mails konfrontiert. Den Opfern wird mit harten Konsequenzen - von negativer Bonität bis zur Pfändung oder Strafverfolgung - gedroht. Laut einer neuen Studie zahlen 19 Prozent der Betroffenen die geforderten Summen, obwohl sie wissen, dass sie nichts bestellt haben.

Abofallen bezeichnen Angebote für billige oder kostenlose Produkte, die in weiterer Folge – überraschend – zu teuren, langfristigen Verträgen führen sollen. Das können billige Werkzeuge ebenso sein, wie etwa Kochrezepte oder Gratis-Software. Häufig sind es Online-Dienstleistungen, die vom Nutzer arglos angenommen werden. Gibt man dann persönliche Daten bekannt, wie etwa die E-Mailadresse, schnappt die Falle zu. Seit einigen Monaten drohen etwa die Betreiber von Online-Routenplanern mit drastischen Konsequenzen, falls die Opfer nicht umgehend 500 Euro in Amazon-Gutscheinen überweisen. In diesem konkreten Fall geht die Bande so weit, dass den Betroffenen per Mail mit Pfändung und sogar mit Einbruch gedroht wird.

Mahnschreibven eines Abofallenbetreibers

"Content Solution GmbH"

Betreiber von Online-Routenplanern ziehen eine massive Drohkulisse auf

Ein Milliardengeschäft für kriminelle Anbieter

Abofallen sind inzwischen ein milliardenschweres Geschäft, wie eine Studie des European Consumer Centres Network (ECC-Net) nahelegt. Das teilte das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) per Aussendung mit. Die am stärksten betroffenen Länder mit den meisten Beschwerdefällen in Europa seien Schweden, Norwegen, Finnland, die Niederlande, Belgien und Österreich. Insgesamt hätten rund 3,5 Millionen Konsumenten aus diesen Ländern in den letzten drei Jahren ein Angebot im Internet oder in den sozialen Medien angeklickt und so ungewollt ein Abo abgeschlossen.

Neunzehn Prozent der Opfer bezahlen geforderte Summe

Die Ergebnisse der auf Umfragen basierenden Studie würden zeigen, so das EVZ, dass europäische Konsumenten oft nicht über ihre Rechte bezüglich Abofallen Bescheid wissen. Neunzehn Prozent zahlen, sobald sie eine Rechnung des Anbieters erhalten, auch wenn sie sicher sind, nichts bestellt zu haben. Demnach hätte im Schnitt jeder österreichische Konsument in den letzten drei Jahren 153,50 Euro für solche ungewollten Abos bezahlt. Nur einer von zehn Österreichern weiß, dass er seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung des Betrages bitten kann, wenn das Unternehmen eine Refundierung verweigert („chargeback“). Im EU-Vergleich kennen insgesamt 51 Prozent der europäischen Konsumenten diese Option. Davon Gebrauch gemacht haben lediglich elf Prozent der Betroffenen.

Drohmails können meist ignoriert werden

Aboverträge, die auf dubiose Art im Internet zustande kommen, sind darüber hinaus oft generell ungültig. Um einen gültigen Vertrag abzuschließen muss dem Konsumenten, gemäß Konsumentenschutzgesetz, eindeutig klar sein, dass er einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Etwa indem er über einen „Bezahlbutton“ mit dem Vermerk „jetzt kostenpflichtig bestellen“ darauf aufmerksam gemacht wird. Ein einfacher Hinweis, im Kleingedruckten der AGBs reicht bei privaten Konsumenten keinesfalls aus, um einen rechtsgültigen Onlinevertrag abzuschließen.

Homepage einer Abo-Falle mit Kochrezepten

Screenshot: profi-kochrezepte.de

Typische Anmeldemaske eines Abofallenbetreibers

Verbraucher, die in eine echte Abofalle getappt sind, sollten mittels eines eingeschriebenen Briefes widersprechen, beziehungsweise den Vertrag widerrufen. Zahlen sollte man in solchen Fällen nicht. Die Mahnschreiben der Abofallenbetreiber werden zwar zusehends bedrohlicher, und drohen schließlich meist rechtliche Konsequenzen an, in der Regel hören die Drohungen aber nach acht bis zehn Mahnungen auf. Auf ein Verfahren lassen es Abofallenbetreiber in der Regel nicht ankommen. In Zweifelsfällen sollten sich Konsumenten in jedem Fall an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.

EVZ-Tipps zur Vermeidung von Abofallen

•Lesen Sie nicht nur das Werbeangebot, sondern besuchen Sie auch die Website des Anbieters: sind dort alle Kontaktdaten, ein Impressum sowie die AGB auffindbar?

•Kontrollieren Sie die AGB auf versteckte Hinweise auf ein Abo und weitere Kosten.

•Finden Sie im Internet negative Bewertungen und Erfahrungsberichte zu dem Anbieter?

•Dokumentieren Sie die aktuelle Version der Bedingungen sowie den Bestellprozess mit Screenshots. Zahlen Sie möglichst nicht im Voraus bzw. andernfalls per Kreditkarte.

Was tun, wenn Sie in die Falle getappt sind?

•Wenn Sie eine Lieferung erhalten haben, lesen Sie sich die AGB und die Lieferbestätigung des Anbieters aufmerksam durch – handelt es sich um ein Abo? Wurden die Kosten ausgewiesen? Protestieren Sie schriftlich gegen die Rechnung! Sie sind nur zu einer Zahlung verpflichtet, wenn Sie bereits bei der Bestellung eindeutig darauf hingewiesen worden sind.

•Wenn Sie nur ein einzelnes Produkt bestellt haben, aber ein Abo erhalten, retournieren Sie die Lieferungen, ohne die enthaltenen Produkte benutzt zu haben. Die Kosten dafür müssen Sie – vorerst – selbst zahlen. Verlangen Sie eine Lieferbestätigung.

•Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Onlinebestellungen: Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief oder eine E-Mail mit Lesebestätigung an den Anbieter. Wurden Sie nicht vorab über Ihr Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich dieses um 12 Monate.

•Verlangen Sie die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen inklusive Lieferkosten. Wenn Sie per Kreditkarte gezahlt haben, bitten Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung („chargeback“).

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