Produktpiraterie: Das Geschäft mit gefälschten Marken

Wer im Internet nach günstigen Luxusprodukten sucht, stößt auf verlockende Schnäppchen. Eine Markenhandtasche mit „85 Prozent Preisersparnis“ - das vermeintliche Supersonderangebot entpuppt sich oft als minderwertige Produktfälschung. Worauf Konsumenten achten können, um nicht auf die Billigkopien hereinzufallen.

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Ob Uhren, Handtaschen oder Kopfhörer: Sobald die neuesten Designkollektionen in den Schaufenstern der Luxuslabels stehen, dauert es in der Regel nicht lange, bis die begehrtesten Modelle auch als Imitate auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind.

Produktfälscher arbeiten wie moderne Unternehmen

Besonders gern gefälscht würden sehr teure Produkte, weil Konsumenten hier am ehesten nach Schnäppchen suchen würden, so Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Daneben gebe es auch immer wieder Phasen, in denen bestimmte Produkte wie etwa spezielle Kopfhörer, Sportschuhe oder Baseballkappen gefälscht würden, weil sie etwa bei Jugendlichen gerade sehr beliebt sind, die nicht das nötig Geld dafür haben.

Markenprodukte, die gerne gefälscht werden

BMF (Montage)

Supersonderangebote entpuppen sich oft als Produktfälschungen

Produktfälscher arbeiten längst wie moderne Unternehmen. Sie bieten ihre Waren weltweit über Onlineshops an und schalten Werbeanzeigen auf Facebook und Google. Das Geschäft mit den Billigkopien floriert: Der österreichische Zoll hat allein im Jahr 2015 (aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor) knapp 2.700 Pakete mit online bestellten Fälschungen abgefangen, zumeist geliefert aus China. Das EVZ registriert immer wieder Anrufe, wo Konsumenten mit Begriffen wie „besonders günstig“, „Schnäppchen“, „Angebot“ im Internet gesucht hätten und dann auf Onlineshops gelandet seien, deren Angebote zu gut waren, um wahr zu sein.

Fälschung postwendend zurücksenden

Entdeckt der Zoll ein Paket mit Produktfälschungen, werden diese beschlagnahmt. Im Anschluss wird der Käufer informiert, dass sein Paket abgefangen wurde und nun vernichtet werden soll. Konsumentenschützerin Forster rät hier, der Vernichtung zuzustimmen. Andernfalls könnte der Rechteinhaber, also das Unternehmen, dem die Marke wirklich gehört, ein Gerichtsverfahren wegen Verletzung der Markenrechte einleiten. Was kann man tun, wenn sich die erhoffte „Michael Kors Tasche mit 85 Prozent Preisersparnis“ nach dem Auspacken als nach billigem Plastik stinkende Kopie entpuppt?

Zollkontrolle von Briefen und Paketen mitttels Röntgengerät

BMF/citronenrot

Der Zoll beschlagnahmt und vernichtet gefälschte Waren

„Erhält man ein offensichtlich gefälschtes Teil, sollte man auf jeden Fall sofort mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm sagen, dass man nicht das Produkt erhalten hat, das versprochen war. Ich will mein Geld retour haben“, so Forster. Am besten erklärt man seinen Vertragsrücktritt schriftlich per E-Mail und sendet die Fälschung postwendend an den Händler zurück. Verweigert der Händler die Rückzahlung oder reagiert überhaupt nicht, sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Wurde mit Kreditkarte oder einem Onlinedienst wie Paypal bezahlt, kann man ein Chargeback, die Rückerstattung des Betrages, veranlassen.

Ein Blick auf das Impressum der Website

Um erst gar nicht auf eine Fälschung reinzufallen, sollte beim Onlineeinkauf auf ein paar Dinge geachtet werden. „Wenn ich im Internet ein vermeintliches Schnäppchen gefunden habe, ist es wichtig, sich den anbietenden Onlineshop wirklich kritisch anzuschauen“, so Forster. Die Empfehlung des EVZ: ein Blick auf das Impressum und wer da drinsteht, wer der angebliche Verkäufer ist, weiters eine Who-is-Abfrage, um herauszufinden, auf wen die Domain registriert ist und ob das übereinstimmt.

Zusätzlich sei es natürlich auch ratsam, den Namen des Onlineshops oder des Verkäufers, den man gefunden hat, im Internet einzugeben und zu schauen, welche Erfahrungsberichte anderer Kunden in Foren zu finden seien. „Wenn da schon ganz viele Leute schreiben ‚Finger weg, Ware kommt nie an, ist gefälscht‘ oder Ähnliches, dann vermeidet man das natürlich“, so Forster.

Auch im Internet gibt es nichts geschenkt

Mit der richtigen Zahlungsart können sich Konsumenten zusätzlich absichern. Am sichersten sind der Kauf auf Rechnung und die Bezahlung per Nachnahme. Hier zahlt man erst, wenn man die Ware tatsächlich in Händen hält und begutachtet hat. In den meisten Onlineshops sucht man diese Bezahlart aber vergeblich. Der zweitbeste Weg ist die Bezahlung mittels Kreditkarte. Auf keinen Fall sollte der Kaufpreis im Voraus überwiesen werden. Bei Vorkasse ist man so gut wie chancenlos, sein Geld wiederzubekommen.

Wenn man also im Internet ein sagenhaft günstiges Designerschnäppchen entdeckt, sollten sofort die Alarmglocken läuten. „Auch im Internet gibt’s nichts geschenkt. Und auch wenn dort steht: ‚Nein, nein, unsere Ware ist ganz sicher echt. Sie kostet einfach nur die Hälfte‘, ist da Vorsicht geboten“, so die Konsumentenschützerin.

Beate Macura, help.ORF.at

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