Konsumentenrechte im Netz und auf Reisen

Das Europäische Verbraucherzentrum hat den Weltverbrauchertag am 15. März zum Anlass genommen, Interessierte über aktuelle Probleme zu informieren: beim Einkaufen im Netz und rund um das Reisen.

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Derzeit beschäftigt die Mitarbeiter des Europäischen Verbraucherzentrums vor allem eine Fluglinie, und das ist Air Berlin. Der deutsche Billigflieger stellt gerade einige Strecken ein, auch bei seiner Zweitmarke Fly Niki. Bereits gekaufte Tickets werden annulliert.

Annullierte Tickets?

Ist man von einer solchen Annullierung betroffen, hat man das Recht, entweder eine alternative Beförderung zu wählen, also kostenlos umgebucht zu werden, oder den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Erfährt ein Reisender erst am Flughafen von der Annullierung, stehen ihm auch Unterbringung und Verpflegung zu, erläutert Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Ob es auch eine Ausgleichszahlung gibt, ist von Fall zu Fall verschieden und kann von Verbraucherorganisationen geprüft werden. Werden Reisende bereits Monate vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert, steht ihnen auf jeden Fall kein Schadenersatz zu.

Ärger mit Onlinebuchungen

Ein Dauerbrenner unter den Beschwerden bezieht sich auf Onlinereisebüros oder Vergleichswebsites. Diese Portale versprechen fast immer, die günstigsten Preise für Flüge, Hotels oder Mietwagen zu finden. Dafür würden jedoch zum Teil saftige Gebühren verlangt, sagt Forster.

„Man geht davon aus, dass es wie beim Reisebüro ums Eck ca. 20 Euro ausmacht, manche dieser Portale verrechnen aber weitaus höhere Spesen“, so die Juristin. „Ich hab letztens einen Fall auf meinem Tisch gehabt, da hat das Ticket selbst 100 Euro gekostet und die Servicegebühr waren 120 Euro, also mehr als das Ticket.“ Die Empfehlung der Juristin lautet: Wenn man Flüge online bucht, dann sollte man das direkt bei der Airline tun. Wer sich unsicher fühlt oder eine ganze Reise planen möchte, sollte ins Reisebüro des Vertrauens gehen.

Koffer weg oder beschädigt?

Ein anderes Problem, das in der Beratung von Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder auftaucht, sind beschädigte Koffer bzw. verschwundenes Gepäck. Gerade beim Hinflug kann das unangenehm sein, denn die Schadensmeldung muss innerhalb von sieben Tagen passieren. Doch fernab von zu Hause hat man Computer, Drucker und Scanner nicht unbedingt zur Hand.

Ist das der Fall, dann sollten Betroffene nur eine einfache Meldung per Brief oder E-Mail innerhalb der Siebentagefrist machen - mit dem Verweis, dass Fotos des Koffers und andere Details noch folgen werden. Dann sei man als Geschädigter auf der sicheren Seite, sagt Forster.

Sicher shoppen im Netz?

Auch rund um das Onlineshopping tauchen in der Beratung regelmäßig Fragen von verunsicherten Konsumenten auf, etwa was die Bezahlung betrifft. Laut Verbraucherrechtsexpertin Maria Wallner sind Kreditkarten bei Onlinegeschäften nicht das sicherste Zahlungsmittel. Aber kommt es zu Problemen und werden die rechtzeitig gemeldet, sind die meisten Kreditkartenfirmen entgegenkommend. „Grundsätzlich ist es immer sicherer, wenn man etwas auf Rechnung bestellt oder per Nachnahme, denn dann kommt die Ware, bevor man bezahlt“, so die Juristin.

Verunsicherung gibt es in puncto Onlineshopping auch immer wieder, was den Transport der Waren betrifft. Denn mitunter kommt Bestelltes beschädigt bei den Kunden an. Hier sollten sich Verbraucher nicht verunsichern lassen, sagt Wallner. Das Transportrisiko liegt eindeutig beim Unternehmen. „Und man sollte sich grundsätzlich immer die Zeit nehmen, das Paket genau anzuschauen und sich nicht vom Lieferanten stressen lassen“, betont die Juristin. Gibt es einen Schaden, dann sollte man sich den gleich vom Lieferanten bestätigen lassen und umgehend beim Unternehmen reklamieren.

Marlene Nowotny, help.ORF.at

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