Provider gegen Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung plant in ihrem überarbeiteten Programm neue Überwachungsmaßnahmen. Allen voran mehr Videoüberwachung und eine anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten. Der Verband der österreichischen Internetserviceprovider (ISPA) pocht allerdings darauf, dass letzteres nur bei schweren Straftaten genehmigt wird.

Die geplanten Verschärfungen bei der Vorratsdatenspeicherung bereiten dem ISPA Kopfzerbrechen. Im Besonderen geht es um die Einführung des so genannten „Quick-Freeze Verfahrens“. Darunter versteht man die gezielte Speicherung der Kommunikationsdaten eines bestimmten Tatverdächtigen. Im Gegensatz zu der normalen Vorratsdatenspeicherung, wo die Daten aller Nutzer für sechs Monate gespeichert werden, wäre bei Quick-Freeze der Provider gefordert, für die Datenspeicherung zu sorgen, um diese dann denn Behörden zur Verfügung zu stellen.

ISPA: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Man wolle keinesfalls, dass durch die Hintertür die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werde, so die Pressesprecherin der ISPA Ute Krotschek. Wenn das geplante „Quick Freeze“ Verfahren tatsächlich nur bei Personen zur Anwendung komme, die einer schweren Straftat verdächtig seien, habe man damit kein Problem. Das System dürfe aber nicht so weit gefasst werden, dass es einer breiten Vorratsdatenspeicherung mit zwölf Monaten Speicherdauer entspreche. Für den Aufbau der nötigen Infrastruktur würde man außerdem mehrere Millionen Euro brauchen.

Videoüberwachung Monitor

APA/dpa/Henning Kaiser

Bilder von Überwachungskameras sollen über längere Zeit gespeichert werden.

Provider sollen Daten der Kunden speichern

Der Verfassungsgerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung Ende Juni 2014 als grundrechtswidrig aufgehoben. Anstatt der Massenüberwachung aller Telekom-Nutzer will die Regierung die Anbieter nun verpflichten, Daten über jene Kunden zu speichern, gegen die ein Anfangsverdacht wegen „bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen“ vorliegt. Die ISPA drängt darauf, entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs lediglich schwere Straftaten einzubeziehen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass niemand ohne richterliche Entscheidung auf die Daten zugreifen könne.

Protest gegen die Pläne der Regierung in Sachen Telekom- und Videoüberwachung kommt auch von dem Datenschutzvereins Epicenter.works (ehemals AK-Vorrat). Der Datenschutz-Verein demonstrierte am Montagabend vor dem Kanzleramt gegen das „Überwachungspaket“ - mit Slogans wie „Ich fühl mich wie ein Superstar - überall a Kamera“.

Speicherverpflichtung für Kameras im öffentlichen Raum

Tatsächlich hat die Regierung eine Speicherverpflichtung und eine Mindestspeicherdauer für Videokameras im öffentlichen Bereich angekündigt. Derzeit wird das unterschiedlich gehandhabt. „Wir dürfen am Freiland nicht eine Sekunde speichern“, betont ASFINAG-Sprecher Christian Spitaler. Vorübergehend aufbewahrt werden demnach nur in Autobahntunnels aufgezeichnete Videos. Auch die geplante automatische Kennzeichenerfassung sei mit den ASFINAG-Kameras nicht möglich. Der Großteil diene lediglich der Verkehrssteuerung und -sicherheit, heißt es. Nur neun Kameras würden auch zur automatischen Vignettenkontrolle eingesetzt.

Die Wiener Linien verfügen über zwei verschiedene Systeme: In mehr als der Hälfte der Stationen (sowie in überwachten U-Bahn und Straßenbahngarnituren) werden die Videoaufnahmen bis zu 48 Stunden gespeichert. Danach würden die Datenträger überschrieben, heißt es seitens der Wiener Linien. Der Polizei werde das Videomaterial schon jetzt bei Bedarf zur Verfügung gestellt. In den restlichen Stationen würden die Bilder an die Leitstelle übertragen und nur dann aufgezeichnet, wenn das Notrufsystem der Station aktiviert wird.

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