BAWAG kündigt alte Girokonten mit Monatsende

Im vergangenen Oktober erhielten zahlreiche Kunden der BAWAG unerfreuliche Post. „Das bisher von Ihnen genutzte Girokontomodell wird eingestellt“, war da zu lesen. Kunden hätten die Möglichkeit bis zum 31. Jänner auf ein teureres Kontomodell umzusteigen – inklusive Gebühren für die Bankomatbenutzung – anderenfalls werde der bestehende Kontovertrag gekündigt. Die Frist neigt sich nun dem Ende zu.

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Die Zeit drängt. Zahlreiche BAWAG-Kunden könnten bald ohne Girokonto dastehen. Im vergangenen Oktober hat die Bank etwa 20.000 Kontoinhaber, die über günstige Konditionen verfügen, schriftlich dazu aufgefordert, auf ein teureres Kontomodell umzusteigen. Andernfalls würden die bestehenden Verträge per 31. Jänner gekündigt. Als Alternative bot die BAWAG etwa die „Konto Box Small" an. Bei diesem Produkt beträgt die Kontoführungsgebühr 4,90 Euro im Monat, also knapp 60 Euro pro Jahr.

Günstig sei die kleine Kontobox allerdings nur auf den ersten Blick, meint Bernd Lausecker, Finanzexperte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Man müsse bedenken, dass es sich hier um ein Einzelverrechnungskonto handle, so Lausecker. So sei etwa am Bankomaten nur eine Behebung gratis, ab der zweiten Transaktion würden Gebühren fällig.

Konto Box Small: nur eine Bankomatbehebung gratis

Wer bei der „Konto Box Small“ öfter als einmal im Monat Geld vom Bankomaten holt, muss pro Abhebung 39 Cent bezahlen. Die BAWAG möchte hier allerdings nicht von einer Bankomatgebühr sprechen, sie bevorzugt den Begriff Automaten-Transaktionsgebühr. Bedingt durch diese Automaten-Transaktionsgebühr kostet die „Konto Box Small“ bei 15 Bankomatbehebungen pro Monat bereits 129 Euro im Jahr und ist damit teurer als ihr großer Bruder, die „Konto Box Large“. Diese kostet 9.90 Euro im Monat und ist das erste Kontomodell der BAWAG, das automatische Buchungen gratis inkludiert.

Bankomat: Finger auf Abbruch

APA/GEORG HOCHMUTH

KontoBox small: Die Automaten-Transaktionsgebühr beträgt 0,39 Euro

Auch Überweisungen seien übrigens Automatentransaktionen und somit kostenpflichtig, warnt Finanzexperte Lausecker. So gesehen sei die „Konto Box Small“ nur für Personen empfehlenswert, die bloß einmal im Monat einen Bankomaten aufsuchen und nach Möglichkeit keine Überweisungen tätigen.

Sozialministerium: Vorgehen der Bank ist intransparent

Die BAWAG hat sich mit ihrem Vorgehen einigen Ärger eingehandelt. Im November hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Bank eingebracht. Ein Vorwurf: Intransparenz. In dem Schreiben vom Oktober wurden zwar die neuen Kontoprodukte beworben, wie hoch die Preisunterschiede zu den bestehenden Verträgen sind, blieb aber unerwähnt, kritisiert VKI Jurist Joachim Kogelmann. Ohne eine Gegenüberstellung könne der Konsument in der Regel nicht konkret beurteilen, welche Entgelte oder welche Leistungen sich nun ändern würden.

Ein Urteil werde es wohl erst in einigen Monaten geben, so Kogelmann. Die BAWAG erklärt gegenüber help.ORF.at, dass man an den bisher genannten Fristen festhalten werde. Bis Ende Jänner könne man auf eines der aktuellen Kontomodelle umsteigen, anderenfalls werde das bestehende Konto mit 31.Jänner geschlossen. Man habe die betroffenen Kunden Mitte Jänner noch einmal per Einschreiben über die Situation informiert. In diesem Schreiben sei auch festgehalten, „dass ab 1. Februar 2017 über das Konto und die damit verbundenen Dienstleistungen, wie Buchung von Gut- und Lastschriften, die Durchführung von Dauer- und Einziehungsaufträgen sowie über bestehende Kontokarten oder Kreditkarten, nicht mehr verfügt werden kann.“

Bawag Hauptgebäude

APA/HANS KLAUS TECHT

Die BAWAG macht ernst. Am 31.01. werden alte Girokonten geschlossen.

VKI: Betroffene Kunden müssen nun schnell handeln

Aus Sicht des VKI haben Konsumenten nun dringenden Handlungsbedarf. Finanzexperte Bernd Lausecker empfiehlt, den Bankenrechner der Arbeiterkammer (AK) zu Rate zu ziehen. Mit diesem kann man die unterschiedlichen Konditionen der angebotenen Girokonten miteinander vergleichen und das individuell passendste Produkt auswählen. Das kann eines der neuen BAWAG-Konten sein, man könne die Gelegenheit aber auch nützen, um das Bankinstitut zu wechseln, so Lausecker: „Man muss in aller Deutlichkeit sagen, dass es mittlerweile auch in Österreich genügend Anbieter gibt, die Gratis-Girokonten oder sehr günstige Girokonten anbieten.“

Banken unterstützen beim Kontowechsel

Hat man ein passendes Angebot gefunden, sollte man mit dem neuen Anbieter in Kontakt treten, dieser könne den Kontowechsel dann in die Wege leiten. Bis dieser Vorgang abgeschlossen ist, können allerdings zwei Wochen oder mehr vergehen. Von Seiten der BAWAG heißt es dazu:

„Sollte sich ein Kunde entscheiden die Bank zu wechseln, ist es notwendig, dass uns dieser Kunde oder die neue Bank des Kunden darüber vor dem 30.Jänner oder spätestens am 30.Jänner 2017 informiert, damit wir die Kontoübertragung gemeinsam mit der neuen Bank abwickeln können.“

Ohne aktives Girokonto drohen ernste Probleme

Die BAWAG empfiehlt, zunächst auf ein neues BAWAG-Konto zu wechseln und dieses dann zu kündigen, wenn das Girokonto bei der neuen Bank eingerichtet ist. Dies sei durchaus eine Möglichkeit, meint VKI Experte Lausecker, man müsse in so einem Fall aber vorsichtig sein, was man unterschreibt. Vor allem sollte man auf eventuelle Kündigungsgebühren oder Mindestlaufzeiten achten. Auch er rät, schnell zu handeln. Etwa das Konto auszugleichen oder abzuräumen. Wenn man plötzlich über keine Bankverbindung mehr verfügt, habe das weitreichende Konsequenzen. Schulden, etwa wenn das Konto überzogen ist, können sofort eingetrieben werden. Sämtliche Daueraufträge werden nicht mehr bearbeitet und gehen zurück. Dies gilt auch für Kreditraten, wodurch Konsumenten sehr schnell in Rückstand und somit in enorme Schwierigkeiten geraten können. Verbliebene Guthaben werden per Baranweisung an die Kunden ausbezahlt, versichert die BAWAG.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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