Amalgamfüllungen ab 2018 für Jugendliche verboten

In der EU gelten künftig strengere Regeln für die Verwendung von Quecksilber. So darf quecksilberhaltiges Amalgam ab Juli 2018 nicht mehr als Zahnfüllung bei Jugendlichen unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verwendet werden.

Das silberfarbene Dentalamalgam ist nach wie vor ein weit verbreitetes Zahnfüllmittel. Die Verwendung geht jedoch zurück, weil Patienten auch aus ästhetischen Gründen immer häufiger zu Kunststofffüllungen greifen.

Ursprünglich hatte das EU-Parlament ein komplettes Verbot von Quecksilber in der Zahnmedizin anvisiert. Die Mitgliedsstaaten waren aber gegen die gänzliche Verbannung des giftigen Schwermetalls aus den Praxen. Der nun beschlossene Kompromiss, der zuvor zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und dem Parlament ausgehandelt worden war, muss im März noch formal vom Parlament angenommen werden.

Aus für Quecksilber in Biodieselproduktion

Auch die Industrie muss umdenken: Dem Beschluss zufolge wird auch die Verwendung von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel in Zukunft verboten. Bereits 2013 hatten sich die 28 EU-Mitgliedsstaaten der Minimata-Konvention angeschlossen, nach der die Nutzung von Quecksilber so weit wie möglich minimiert werden soll.