Geld oder Kündigung: EVN verteuert alte Verträge

Ein Schreiben des niederösterreichischen Energieversorgers EVN sorgt für Verärgerung bei Kunden. Sie werden darin aufgefordert, zu einem teureren Tarif zu wechseln oder zu kündigen. Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, muss sich einen neuen Stromanbieter suchen.

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Herr F. ist seit Jahren treuer Kunde des niederösterreichischen Energieversorgers EVN, dessen Rechnungen er pünktlich bezahlte. Trotzdem flatterte ihm Ende vergangenen Jahres ein Kündigungsschreiben der EVN für seinen Tarif „Optima Eco Float“ ins Haus. In diesem Tarif ist auch der günstigere Nachtstrom enthalten.

Die EVN habe ihm mitgeteilt, dass er entweder auf einen teureren Tarif umsteigen könne oder sein Vetrag per Februar gekündigt werde. „Das ist eine Mentalität von Friss oder Stirb bei der EVN, so geht man mit Kunden nicht um“, so der Niederösterreicher.

„Haben den Strom fast verschenkt“

Die EVN bedauert gegenüber help.ORF.at, dass der Kunde die Formulierung des Schreibens „in die falsche Kehle bekommen hat“, bleibt aber in der Sache hart. Der Tarif „Optima Eco Float“ mit dem billigen Nachtstrom sei wegen der Strompreissenkungen der vergangenen Jahre zuletzt fast verschenkt worden. „Das dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht, da wir Strom nicht günstiger verkaufen dürfen, als wir ihn selbst produzieren oder einkaufen“, so die EVN. Mit solchen „Kampfpreisen“ würde man „als regionaler Platzhirsch“ alle Mitbewerber an einem Markteintritt hindern, was verboten sei.

ein EVN-Lehrling vor einem offenen Stromkasten

EVN-Ebner

Kunden der EVN sollen mehr zahlen oder kündigen

Die EVN beruft sich darauf, dass Informationen über Preisänderungen und die Möglichkeit des Widerspruchs gesetzlich vorgeschrieben seien. Deswegen müsse man auch darauf hinweisen, dass ein Kunde zu einem anderen Tarif oder einem anderen Versorger wechseln muss. Es werde versucht, hier Formulierungen zu finden, die die Kunden nicht irritieren. „Das gelingt immer öfter, aber leider nicht bei allen“, so der Energieversorger. Etwa 5.000 Kunden hätten einen solchen Brief erhalten, nur 20 hätten sich daraufhin mit Rückfragen bei der EVN gemeldet.

EVN darf Vertrag einseitig kündigen

Für Sebastian Schumacher, Rechtskonsulent von help.ORF.at, ist das Vorgehen der EVN rechtlich zulässig. „Das ist eine Änderungskündigung, bei der ein Unternehmen dem Kunden mitteilt, dass es die vertraglichen Bedingungen ändern möchte“, so der Jurist. Dafür brauche das Unternehmen die Zustimmung des Kunden, weshalb gleichzeitig die Kündigung in den Raum gestellt werde, falls dieser nicht zustimmt. Auch Energieversorger dürften solchen Änderungskündigungen vornehmen.

Bei der E-Control gab es ebenfalls einige Beschwerden über das Vorgehen der EVN. Doch die Rechtslage sei eindeutig, so die Schlichtungsstelle des Regulators gegenüber help.ORF.at. Wenn Lieferanten ihre Preise erhöhen wollen, müssten sie sich an diese Regelung halten.

Drei Monate Strom zum alten Tarif bei Widerspruch

Kunden, die die Preiserhöhung akzeptieren, bräuchten auf das Schreiben gar nicht zu reagieren, so die E-Control. Wer nicht einverstanden ist und der Preiserhöhung widerspricht, bekomme eine Frist von drei Monaten, bevor der Vertrag am Monatsletzten beendet wird. Der Kunde muss also laut Schlichtungsstelle von seinem Lieferanten für einen Zeitraum von drei Monaten zum alten Preis weiterversorgt werden. In diesen drei Monaten müsse sich der Verbraucher um einen anderen Lieferanten kümmern.

Die E-Control bietet einen Tarifrechner an, mit dem sich das jeweils günstigste Angebot für Strom und Gas leicht ermitteln lässt. Im Vorjahr haben mehr als 160.000 Österreicher den Energieanbieter gewechselt, 14.000 davon in Niederösterreich.

Karin Fischer, help.ORF.at

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