Gutscheine: Geschenk mit Risiko

Gutscheine sind praktische Geschenke, wenn die Wünsche des anderen unbekannt sind oder die Zeit knapp wird. Sie haben aber auch Schattenseiten, gibt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) zu bedenken: So können sie beispielsweise beim Konkurs des Händlers plötzlich wertlos werden. Die Konsumentenschützer empfehlen, das Risiko mit Gutscheinen von Shoppingcentern oder Einkaufsstraßen zu streuen - oder einfach Bares kreativ zu verpacken.

Neben der Gefahr, dass das Geschäft, für das man einen Gutschein bekommen hat, plötzlich schließt, können bei dieser Art von Geschenken noch andere Unannehmlichkeiten auftreten. Die Konsumentenschützer raten daher, auf einige Punkte besonders zu achten: Wenn Händler für den Kauf eines Gutscheins Ermäßigungen anbieten, gelten manche Aktionspreise dann für den damit Beschenkten nicht.

Kein Anspruch auf Barablöse

Wird das Guthaben nicht zur Gänze eingelöst, erhält man statt Wechselgeld meist einen neuen Bon. Auf die Barauszahlung der Differenz besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, ebenso wenig auf die Barablöse des Gutscheinwertes.

Gutscheine verschiedener Handelsketten

APA/dpa/Malte Christians

Gutscheine sind besonders als Last-Minute-Geschenk eine beliebte Wahl

Auf Einlösefrist achten

Achten sollte man auch auf eine möglichst lange Einlösefrist. Unbefristete Gutscheine gelten 30 Jahre lang. Wird explizit ein kürzerer Zeitraum angegeben, verfällt der Gutschein danach zwar nicht immer, der Beschenkte muss sich aber um die Verlängerung kümmern. Bei Erlebnis- und Hotel-Gutscheinen passiere es manchmal, dass sie verfallen, weil sie etwa vom Wetter abhängig sind oder nur über komplizierte Registrierungen, beziehungsweise bei freien Terminen eingelöst werden können, warnt die AKOÖ.