Dänisches Urteil: Apple darf Neugeräte nicht gegen gebrauchte tauschen

Ein dänisches Gericht hat Apple untersagt, neue iPhones im Rahmen der Garantie gegen Refurbished-Geräte, also „neuwertige“ Geräte, auszutauschen. Der Konzern sieht diese aufbereiteten Geräte als neuwertig an. Auf Österreich hat das dänische Urteil keine Auswirkungen. Apple kann hierzulande weiterhin ein neues Smartphone gegen ein „renoviertes“ Gerät tauschen.

Ein Gericht in Dänemark hat am vergangenen Freitag entschieden, dass Apple ein neu erworbenes iPhone im Rahmen der Garantie nicht gegen ein aufbereitetes Gerät austauschen darf. Das geht aus einem Bericht des Internetmagazins „Apple Insider“ hervor. Die drei Richter hätten geurteilt, dass Apple, laut dänischem Recht, iPhones die nicht repariert werden können, innerhalb der Garantiefrist von 24 Monaten gegen neue Geräte austauschen muss.

Gericht: „Neuwertig“ ist nicht „Neu“

Aufbereitete Geräte könnten gebrauchte Teile enthalten, so das Gericht, wodurch sie nicht als Neugerät zu betrachten seien. Das Argument, dass das defekte Gerät zum Zeitpunkt der Reparatur ebenfalls nicht mehr neu seien, ließen die Richter laut Apple Insider nicht gelten.

Der Kläger, David Lysgaard, hatte 2011 ein iPhone 4 gekauft und es rund ein Jahr später aufgrund eines nicht näher genannten Defekts reklamiert. Er habe daraufhin ein Austauschgerät erhalten, das ihm gegenüber als „neu“ bezeichnet wurde. Erst später habe er festgestellt, dass er kein Neugerät sondern ein aufbereitetes Smartphone erhalten hatte.

Refurbished-Geräte aus Sicht Apples so gut wie neu

Der Konzern hatte argumentiert, dass er die betroffenen Geräte selbst reastauriere. Auf diese Weise könne man auch sichestellen, dass ausgetauschte oder reparierte Teile so gut wie neu seien. Aus Sicht Apples erfülle man daher die Anforderungen des dänischen Gesetzes.

Lysgaards Klage wurde von der dänischen Verbraucherschutzorganisation Consumer Complaints Board unterstützt. Apple will die Entscheidúng derzeit nicht kommentieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Aplem kann gegen die Entscheidung noch anfechten.

Sammelklage in den USA

Eine ähnliche Auseinandersetzung droht Apple offenbar auch in den USA. Eine im Juli eingereichte Sammelklage argumentiert ebenfalls damit, dass Refurbished-Geräte nicht „neu“ seien und daher auch kein angemessener Ersatz für ein neues iPhone. Die Anwälte der Kläger beschreiben ein Refurbished-Gerät als „ein gebrauchtes Gerät, das so verändert wurde, dass es wie neu erscheint“. Es entspreche deswegen weder in Bezug auf die Haltbarkeit noch auf die Funktionalität einem Neugerät.

VKI: Derzeit keine Klagen in Österreich

Auf die Situation in Österreich hat das dänische Urteil keinen Einfluss. Österreichische Konsumenten können also, im Rahmen der Garantie, auch ein aufbereitetes Gerät, anstelle eines Neuen erhalten. Auch seien hierzulande noch keine Beschwerden bekannt, meint Ulrike Dozekal vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Um eine ähnliche Situation wie in Dänemark zu erreichen, müsste zunächst ein Musterprozess in Österreich geführt werden. Was die Frage betrifft, ob eine neuwertiges Gerät ein Ersatz für ein Neugerät sein könne, sei man von Seiten des VKI aber derselben Meinung wie die dänischen Richter, so Dozekal.