BAWAG zwingt zu Kontoumstellung

Mit einer Kontoumstellung sorgt die BAWAG derzeit für Aufregung: Kunden mit einem günstigen Girokonto sollen auf ein teureres Produkt umsteigen, bei dem zudem 0,39 Euro pro Barauszahlung - auch am Bankomaten - fällig werden. Andernfalls droht die Kündigung.

Rund 20.000 Kunden haben bereits einen Brief des Unternehmens erhalten, in dem sie vor die Alternative gestellt werden: Entweder sie steigen auf ein neues Girokontomodell um, das wesentlich mehr kostet als ihr bisheriges, oder die Bank kündigt ihr Konto per Ende Jänner 2017. Für besonderen Unmut sorgt die Tatsache, dass Bankomatbehebungen bei den neuen Kontopaketen nicht mehr gratis sind. Die Kontoprodukte gibt es bereits seit Februar für Neukunden, nun werden auch Bestandskunden auf die neuen Tarife umgestellt.

BAWAG-Logo

ORF.at/Julia Hammerle

Bankomatabhebungen werden bei der BAWAG gebührenpflichtig

Bank bestreitet Bankomatgebühren durch die Hintertür

Die bisherigen Konten werden auf die neuen „KontoBox“-Varianten umgestellt. Bei der „KontoBox small“, die 4,90 Euro im Monat kostet, ist lediglich eine Bargeldbehebung im Monat gratis, bei der „KontoBox medium“ sind es fünf. Wer öfter abhebt, müsse 0,39 Euro pro Transaktion bezahlen, bestätigte BAWAG-Pressesprecherin Gabriele Schütz gegenüber help.ORF.at. Wer weiterhin gebührenfrei abheben möchte, der müsse ab nun die „KontoBox large“ (9,90 Euro pro Monat) wählen, so Schütz. Nur hier seien sämtliche Behebungen inkludiert.

Die Bank legt help.ORF.at gegenüber Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Gebühr nicht um eine Bankomatgebühr handelt, sondern um ein „Entgelt für Automatentransaktionen“. Die „KontoBox small“ sei für alle Kunden geeignet, die nur eine Automatentransaktion pro Monat tätigen. Das treffe laut BAWAG „auf über 35 Prozent unserer Kunden zu“.

Ein Screenshot der Website der BAWAG-PSK vom 9.11.2016

Screenshot bawagpsk.com

Entgelt für Automatentransaktion ist keine Bankomatgebühr, sagt die BAWAG

Den Unterschied zwischen einer Bankomat- und einer Transaktionsgebühr erklärt die BAWAG so: Bankomatgebühren sind (oder wären) Gebühren des Geldautomatenbetreibers, die Transaktionsgebühr ist dagegen ein Entgelt der kontoführenden Bank - das in diesem Fall bei einer Bargeldbehebung am Bankomaten verrechnet wird.

Stöger-Kritik an Kontoänderungskündigungen

Im Sozialministerium ist man verärgert über die jetzigen „Änderungskündigungen“ der BAWAG. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) drängte am Donnerstag auf ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren. Ein entsprechender Entwurf sei bereits ausgearbeitet. Im Februar, als die Bank die Konditionen für diese Konten festgesetzt habe, habe dies nur neue Kontoverbindungen betroffen. Jetzt gehe es um bestehende Kunden, und auch nicht mehr um Freiwilligkeit, kritisierte das Sozialministerium. Zumal das bestehende Konto sonst gekündigt werde.

Die Banken hätten angekündigt, dass sie keine Bankomatgebühren einführen, schon gar nicht für eigene Kunden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Es würden nun aber doch von eigenen Kunden Spesen fürs Geldabheben verlangt.

VKI prüft Rechtmäßigkeit

Beschwerden verärgerter BAWAG-Kunden haben auch die Help-Redaktion erreicht. Bei der Arbeiterkammer (AK) häufen sich die Proteste ebenfalls, heißt es in einem Bericht des „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe). „Die BAWAG ist bei der Beschwerdestatistik inzwischen unter den Banken an oberster Stelle“, wurde der Experte Christian Prantner zitiert. Rechtlich sei das Vorgehen der BAWAG zwar gedeckt, kundenfreundlich sei die Lösung aber nicht.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) spricht dagegen von einer „Zwangsumstellung“ und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Kontokündigungen. Die Konsumentenschützer haben eine juristische Prüfung angekündigt.

Sturm der Entrüstung Anfang Juli

Zuletzt hatte das Thema Bankomatgebühren Anfang Juli für Aufregung gesorgt. Als erster Bankomatbetreiber in Österreich preschte Euronet still und heimlich mit der direkten Verrechnung von Gebühren bei Geldbehebungen vor. Seither müssen Kunden für jede Behebung an Euronet-Geräten 1,95 Euro bezahlen - unabhängig von der abgehobenen Summe. Seither gibt es in Österreich eine Diskussion darüber, ob gebührenpflichtige Bankomaten speziell gekennzeichnet werden sollen oder ob es gar ein gesetzliches Verbot geben soll.

Nach einem eiligen Bankengipfel verkündete Finanzminister Hansjörg Schelling (ÖVP) im Sommer, dass keine Bank plane, von den eigenen Kunden Bankomatgebühren zu verlangen.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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