AK warnt: Spesenfalle bei Versicherungen

Bei Versicherungsverträgen können saftige Spesen anfallen, so die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung. Die AK empfiehlt, Prämien in jedem Fall jährlich zu zahlen. In etlichen Sparten könne anderenfalls ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden. Ob und in welcher Höhe dieser Zuschlag verlangt wird, sei vom Versicherer und der Sparte abhängig.

Egal ob Lebens-, Unfall-, Haushalts- Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung: Kunden, die ihre Prämien nicht einmal jährlich bezahlen, haben unter Umständen einen finanziellen Nachteil. Wird die Versicherungsprämie beispielsweise monatlich, halb-, oder vierteljährlich beglichen, könne der Versicherer einen Unterjährigkeitszuschlag verrechnen, erklärt AK-Konsumentenschützer Christian Prantner. Ob und in welcher Höhe dieser verrechnet wird, sei vom Versicherungsunternehmen und von der Versicherungssparte abhängig. Manche Unternehmen würden auch gänzlich auf derartige Spesen verzichten, so der AK Konsumentenschützer.

Tipps der Arbeiterkammer:

+ Achtung Neuabschluss: Schließen Sie etwa eine Lebens-, Kfz-, Kranken- oder Unfallversicherung neu ab, dann fragen Sie nach, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, wenn Sie nicht jährlich zahlen und in welcher Höhe.

+ Bestehende Verträge checken: Schauen Sie Ihre Versicherungsverträge durch, ob Sie einen Unterjährigkeitszuschlag zahlen. Wenn ja, in welcher Höhe?

+ Zahlweise umstellen: Möchten Sie den Unterjährigkeitszuschlag vermeiden oder reduzieren, können Sie Ihre Zahlungsweise ändern. Sie müssen das jedenfalls mit Ihrer Versicherung besprechen, ob und wann eine Änderung möglich ist. Bei manchen Versicherungen ist das zur nächsten Fälligkeit der Jahresprämie, bei anderen zum Beispiel mit dem nächsten Monatsersten möglich, Achtung, manche Versicherer verlangen auch für die Änderung Spesen.

+ Versicherungsspesen-Rechner hilft Spesen sparen: Sie finden den Rechner unter wien.arbeiterkammer.at/rechner. Schauen Sie in Ihrer Polizze nach, ob Sie einen Unterjährigkeitszuschlag zahlen. Sie müssen die Bezahlweise Ihrer Prämie, den Unterjährigkeitszuschlag, die Prämienhöhe und die Restlaufzeit der Versicherung eingeben. Der Rechner zeigt, wie viel Geld Sie sparen können, wenn Sie im Vergleich zu Ihrer jetzigen Prämienzahlung jährlich zahlen.

Vorsicht vor Spesen bei Lebensversicherungen

Gerade bei Lebensversicherungen mit Kapitalbildung seien diese zusätzlichen Spesen ein „Rendite-Killer“, meint Prantner. Bei einer Lebensversicherung mit 25 Jahren Laufzeit könne ein Unterjährigkeitszuschlag von vier Prozent bei monatlicher Zahlung ordentlich ins Geld gehen. Christian Prantner rechnet vor: Für den Fall, dass eine Jahresprämie 1.500 Euro kostet, würde das bei einer Laufzeit von 25 Jahren 37.500 Euro ausmachen. Würde die Prämie monatlich bezahlt, mache das 130 Euro im Monat aus. „Auf 25 Jahre gerechnet betragen die Prämienzahlungen in Summe 39.000 Euro. Das ist eine Differenz von 1.500 Euro.“ Bei monatlicher Zahlung können die Spesen bei Lebensversicherungen zwischen 0,7 und vier Prozent, bei Sachversicherungen (Nicht-Leben) bis zu zehn Prozent betragen.

AK: Konsumenten sollten bestehende Verträge prüfen

Konsumenten sollten daher schon beim Versicherungsangebot nachfragen, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werde, wenn die Prämie nicht jährlich bezahlt wird, so Prantner: „Ein Hinweis auf ein Konkurrenzangebot ohne Zuschlag kann bei den Verhandlungen mit dem Versicherer nützlich sein.“

Auch bei bestehenden Versicherungsverträgen sollte, aus Sicht des Konsumentenschützers, ein genauer Blick auf die Spesen geworfen werden. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gäbe es bei monatlichen Zahlungen einen Zuschlag auf die motorbezogene Versicherungssteuer von zehn Prozent. Bei Lebensversicherungen falle der Garantiezinssatz auf 0,5 Prozent ab 2017. Sollten die Garantieleistungen bei Neuverträgen neuerlich sinken, dann sei nicht einzusehen, dass Spesen bis zu vier Prozent die Rendite noch weiter drücken, so der Konsumentenschützer.

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