Dashcams: Was ist erlaubt?

Dashcams, kleine Kameras auf dem Armaturenbrett von Autos, sollen bei einem Unfall bessere Beweise bringen. Anders als in vielen Ländern sind Dashcams bei uns verboten. Auch Helmkameras für Radfahrer und Biker unterliegen bestimmten Regeln.

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Videos von brenzligen Verkehrssituationen oder Unfällen sind millionenfach angeklickte Internethits. Die Aufnahmen stammen aus Dashcams, wie man sie oft in russischen oder amerikanischen Autos sieht. Dashcam, das steht für „dashboard camera“, eine Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, mit der die Fahrt automatisch gefilmt und gespeichert wird.

Dashcam: Besitz erlaubt, Verwendung verboten

Dashcams dürfen in Österreich zwar verkauft und montiert, aber nicht auf der Straße verwendet werden. Wer mit einer Dashcam den Verkehr filmt, macht sich strafbar. Denn für die Überwachung des öffentlichen Raums sei ausschließlich die Polizei zuständig, so Andrea Jelinek, Leiterin der Datenschutzbehörde. „Sie können mit der Dashcam in ihrem eigenen Garten ihr Eigentum filmen, mehr nicht“. Das Argument, dass das Video nur dazu dient im Fall eines Unfalls bessere Beweise zu sichern, lässt die Datenschützerin nicht gelten. „Das ist so in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen.“ Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro.

Eine Dashcam, befestigt an der Windschutzscheibe eins Autos

APA/dpa

Anderswo erlaubt, bei uns verboten: Videoüberwachung mit einer Dashcam

Kontrolliert wird der Einsatz von Dashcams offenbar nicht so genau. Bei der ÖAMTC-Rechtsberatung habe es bis jetzt keinen Fall gegeben, wo ein Autofahrer deswegen von der Polizei beanstandet worden sei, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. „Uns hat man auch aus dem Bereich der Polizei signalisiert, dass sie im Moment ganz andere Sorgen haben als das“.

Dashcamvideo trotzdem als Beweis zugelassen

Private dürfen grundsätzlich nicht den öffentlichen Raum überwachen, egal mit welchem Gerät. Die Dashcam ist ebenso verboten wie eine App für das Handy mit derselben Funktion. Auch der Beifahrer im Auto darf die Straße nicht zu Überwachungszwecken filmen. „Würden Sie wollen, dass jeder den öffentlichen Raum überwachen kann, zum Beispiel die Straße vor Ihrem Haus“, so Jelinek. Hier habe der Datenschutz eindeutig Vorrang.

Auch der ÖAMTC hält nichts davon, wenn Privatpersonen Hilfssheriffs spielen und Videos über Verkehrsverstöße im Internet an den Pranger stellen oder an Behörden schicken. Die Weitergabe dieser Daten an Behörden „zum Zweck der Strafverfolgung aus Überwachungshintergründen“ sei Privaten absolut verwehrt. Trotzdem kann ein Richter ein illegal erstelltes Video aus einer Dashcam als Beweis zulassen, wenn nur so geklärt werden kann, wer bei einem Unfall schuld war.

Crashcam speichert Sekunden vor dem Unfall

Am Verbot der Dashcams wird sich bei uns nicht so bald etwas ändern. Ein Wiener Unternehmer, der ein Gerät registrieren lassen wollte, das ähnlich einer Blackbox im Flugzeug funktioniert, ist damit vor kurzem auch in dritter Instanz abgeblitzt. Die Kamera hat einen Crashsensor und speichert bei einem Unfall automatisch die letzten 90 Sekunden. Zusätzlich kann man die Videoaufzeichnung auch händisch starten, doch dieser Alarmknopf ist für den Verwaltungsgerichthof ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Datenschutz. Die Zulassung einer reinen Crashkamera wurde bisher noch nicht beantragt.

Motorradfahrer mit einer GoPo-Helmkamera bei einem Stunt

GoPro, Inc.

Mit Actioncams auf dem Helm lassen sich spektakuläre Stunts filmen

Für ÖAMTC-Jurist Hoffer hinkt Österreich da der Realität hinterher. Eine Crashcam, die Geschehnisse rund um eine heikle Verkehrssituation automatisch dokumentiert, sollte nicht als Videoüberwachung, sondern als Hilfsmittel für die Rekonstruktion eines Unfall eingestuft und zugelassen werden. Selbstfahrende Autos hätten diese Geräte bereits fix eingebaut. Das Verbot von Dashcams werde auf die Dauer nicht haltbar sein.

Helmkamera: Videos nur mit Zustimmung ins Internet

Bei den Actioncams, den Helmkameras, wie sie Biker, Radfahrer und Snowboarder verwenden, ist die Behörde weniger streng. Für diese Kameras braucht man keine Bewilligung, weil von einer anderen Absicht ausgegangen wird, nämlich, dass damit Urlaubserinnerungen für private Zwecke erstellt werden. Natürlich ließe sich damit auch der Verkehr überwachen, aber das ist auch mit diesen Geräten verboten.

Videobeweise aus Helmkameras, die zufällig beim Filmen der schönen Landschaft entstanden sind, wurden bereits vor Gericht zugelassen. Doch auch bei Actioncams gelten Grenzen: Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen ins Netz gestellt werden. Selbst die Weiterleitung an Freunde per Email verstößt ohne Einverständnis der abgebildeten Personen gegen den Datenschutz.

Karin Fischer, help.ORF.at

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