Datenroaming-Warnung ist tarifabhängig

Prinzipiell sieht die EU-Roaming-Verordnung einen Schutz für Konsumenten vor: Nützt man das Internet mit seinem Handy im Ausland, kann man ein 60-Euro-Kostenlimit aktivieren. Ist dieser Betrag erreicht, wird man per SMS gewarnt und das Datenroaming deaktiviert. Doch von dieser Regelung sind einige Verträge ausgenommen. Einige Handybesitzer sollten im Urlaub also vorsichtig sein.

Herr G. verbrachte drei Tage in der Türkei. Dort verschickte er einige Fotos per Email. Die Roamingkosten, die das verursachte, lagen bei mehr als 1.300 Euro: Denn ein MB Datennutzung kann bis zu 15 Euro kosten. Surft man, werden Bilder versendet oder führt man womöglich Videotelefoniegespräche, dann steigen die Kosten rasch an. Normalerweise erhalten Kunden dann eine Warnung per SMS. Wird das Kostenlimit von 60 Euro erreicht, ist keine Internetnutzung mehr möglich - sofern dieses Limit aktviert ist.

Opt-in oder Opt-out?

Bei den meisten österreichischen Mobilfunkanbietern wird diese 60-Euro-Grenze bei Privatkunden automatisch aktiviert. Das System funktioniert hier mit einem Opt-out: Wer das Limit nicht möchte, muss sich bewusst dagegen entscheiden und das dem Betreiber mitteilen. Dieser Schutz gelte dann in allen EU Lände und in Drittstaaten, sagt der Jurist Gregor Goldbacher von der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde, RTR.

Für sogenannte Businesskunden sei es oft anders herum, erläutert Goldbacher. Hier gelte dann ein Opt-in. Die Kunden müssen dann ihrem Mobilfunkanbieter mitteilen, dass die Roaming-Grenze aktiviert werden soll. Geschieht das nicht, kann es auch hier zu unangenehmen Überraschungen auf der Rechnung kommen.

Sonderfall: Pool-Vertrag

Bei Herrn Gs Tarif handelt es sich um einen Sonderfall. Er ist als Selbstständiger zwar Businesskunde und könnte das Limit dementsprechend aktivieren lassen. Weil er aber einen „Pool-Vertrag“ hat, in dem mehrere Rufnummern zusammengefasst sind, ist das nicht möglich. Denn „Pool-Verträge“ sind von der EU-Regelungen ausgenommen. Bei diesen Tarifen hängt es vom Anbieter ab, ob man Kostensperren für Datenroaming einrichten kann. Wenn ja, dann müssen diese jedoch oft monatlich erneuert werden.

Smartphone auf Kostenfallen überprüfen

Egal ob Privat-, oder Geschäftskunde, Gregor Goldbacher empfiehlt im Zweifelsfall beim Betreiber nachzufragen, ob die Kostensperre aktiv ist. Und der Jurist rät, das eigene Mobiltelefon auf möglich Roamingkostenverursacher hin zu durchsuchen. Denn selbst wenn die „Mobilen Daten“ und das „Daten-Roaming“ deaktiviert sind, können andere Services Kosten verursachen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, eine schlechte WLAN-Verbindung automatisch mit mobilen Daten zu unterstützen. Diese Option sollte am Smartphone unbedingt deaktiviert werden.

Marlene Nowotny, help.ORF.at