Deutscher Datenschützer geht gegen Facebook vor

Der in Deutschland für Facebook zuständige Datenschutzbeauftragte hat dem US-Onlinenetzwerk mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Außerdem müsse Facebook Daten löschen, die bereits von Whatsapp übermittelt wurden. Man sei sich keiner Vergehen bewusst, so die Reaktion von Facebook.

Whatsapp hatte im August angekündigt, künftig alle im Telefonbuch eines Whatsapp-Nutzers gespeicherten Nummern an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird.

Der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Werbung auf Facebook konnten Whatsapp-Mitglieder zwar bis 21. September widersprechen, die Kontakte werden allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.

Datenschützer sieht Irreführung der Nutzer

Die rund 35 Millionen Anwender von Whatsapp in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, so der für Facebook in ganz Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“

Es seien eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht, dass Facebook von seiner Zusicherung abrücke, die Daten der Nutzer nicht miteinander auszutauschen. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen.

Justizministerium wirft Facebook Vertrauensbruch vor

Auch das deutsche Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz wirft Facebook Vertrauensbruch vor. „Konzerne sind in der Pflicht, mit den Daten ihrer Kunden sorgsam umzugehen“, so der deutsche Staatssekretär Ulrich Kelber dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe). „In diesem konkreten Fall wurde mit dem Vertrauen der Whatsapp-Nutzer nicht sorgsam umgegangen.“

„Das Versprechen Facebooks, nicht auf die Daten des Messenger-Dienstes zurückzugreifen, wurde nicht gehalten“, so Kelber weiter. Sein Ministerium werde nun „sehr genau beobachten“, wie Facebook auf das Vorgehen von Caspar reagiere. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Whatsapp zuvor wegen der Weitergabe von Kundendaten an den Mutterkonzern Facebook abgemahnt - mehr dazu in Whatsapp droht Klage in Deutschland.

Facebook: „Halten uns an EU-Datenschutzgesetze“

Entscheidend wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben, und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig. „Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht“, so eine Unternehmenssprecherin in einer ersten Reaktion. Man sei aber offen dafür, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.

Caspar argumentiert, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar, wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli bestätigt habe. Er hatte bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte der Datenschützer durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das Soziale Netzwerk in Europa betreibt.

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