Verkaufsverbot für Tierversuchskosmetik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das weitreichende EU-Verkaufsverbot für Tierversuchskosmetik bekräftigt. Auch wenn Tierversuche dazu dienen sollen, europäische Gesundheitsvorschriften für Kosmetikprodukte einzuhalten, dürfen die Artikel nicht in der EU verkauft werden.

Die Richter in Luxemburg entschieden am Mittwoch nun, dass der Verkauf der Produkte auch dann verboten werden kann, wenn die Tierversuche ursprünglich mit Blick auf Vorschriften von Drittstaaten durchgeführt wurden (Rechtssache C-592/14).

Auslöser in Großbritannien

Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien: Drei Unternehmen hatten Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetikprodukte in Japan oder China zu verkaufen. Daraufhin ging es um die Frage, ob die Waren auch nach Europa importiert werden dürfen. In dieser Frage hatten die britischen Richter die EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der EU-Regelung gebeten.

Zahl der Tierversuche in Österreich zuletzt gestiegen

Die Zahl der Tierversuche in Österreich ist 2015 gestiegen: 227.317 Tiere wurden 2015 verwendet, das sind um 8,7 Prozent mehr als im Jahr davor, wie aus der vom Wissenschaftsministerium veröffentlichten Tierversuchsstatistik hervorgeht. Die meisten Tierversuche finden im Bereich der medizinischen Grundlagenforschung und für Arzneimitteltests statt. Am häufigsten verwendete Tiere waren Mäuse (187.413), Kaninchen (15.910), Zebrafische (9.411), Ratten (5.162), Meerschweinchen (1.858), Schweine (1.762) und Haushühner (1.623).

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