Internet zu langsam: Was tun?

Blitzschnell lossurfen – so bewerben Mobilfunker ihre LTE-Angebote. Kaum zu Hause, folgt für die Kunden meist die Ernüchterung: Die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit liegt weit unter der versprochenen. Welche Schwankungen muss man noch hinnehmen und was nicht mehr? Welche Rechte hat der Konsument?

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

LTE als Internet für zu Hause

Der Mobilfunkstandard LTE (Long Term Evolution, auch genannt 4G) hat sich in den letzten zwei Jahren nicht nur für eine schnelle Datenverbindung am Handy, sondern auch als vollwertiger Internetanschluss für zu Hause etabliert. Besonders praktisch ist diese Möglichkeit, wenn man zwischen zwei Wohnsitzen pendelt. Statt zwei Breitbandanschlüsse zu bezahlen, bietet es sich an, das LTE-Modem einfach mit ins Wochenendhaus zu nehmen - mit einer Einschränkung: Der Empfang muss an beiden Standorten gegeben sein.

Die Mobilfunker preisen bei ihren Angeboten vor allem die angeblich „ultraschnelle“ Geschwindigkeit ihrer Produkte an. Geworben wird mit hohen Zahlen wie „bis zu“ 150 Megabit in der Sekunde. Knackpunkt ist hier der Zusatz „bis zu“. Denn erreicht wird die versprochene Geschwindigkeit nur dann, wenn Optimalbedingungen herrschen. Die alltäglich erreichte Geschwindigkeit liegt vor allem auf dem Land oft weit darunter.

Ein Mann tippt auf einem Notebook

ORF.at/Zita Köver

Die Geschwindigkeit von LTE hängt von vielen Faktoren ab

„Werte müssen erreicht werden können“

So auch im Falle eines Help-Lesers, der bei seinem „My HomeNet unlimited Turbo“-Tarif von T-Mobile statt der Maximalleistung von 50 Megabit pro Sekunde seit einer Woche nur sieben bis acht Megabit pro Sekunde erreicht. Was also tun, wenn das Netz lahmt und es sich nicht nur um eine kurze Störung handelt?

"Wenn die Internetzugangsanbieter maximale Werte hinschreiben, müssen das Werte sein, die erreicht werden können, so Marlies Leisentritt vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Gespräch mit help.ORF.at. Der Konsument erwarte das und sehe diese maximale Geschwindigkeit als vertraglich versprochene Leistung an.

Netztests als Beweismittel

Illusorisch dürfen die Maximalwerte also nicht sein. Das hat zuletzt auch die EU in einer Verordnung festgelegt. Seit Mai dieses Jahres müssen die Mobilfunker demnach in Neuverträgen die geschätzte maximale Bandbreite am Standort des Kunden angeben. Für Festnetzanbieter gelten strengere Informationspflichten. Sie müssen neben der maximalen auch eine Mindest- und eine Durchschnittsgeschwindigkeit am Standort des Kunden angeben.

Netztest der RTR

ORF.at/Beate Macura

Mit dem Netztest der RTR kann die Geschwindigkeit überprüft werden

Wenn Konsumenten beobachten, dass ihre Internetgeschwindigkeit sehr langsam ist oder es vermehrt zu Ausfällen kommt, sollte das zu Beweiszwecken in regelmäßigen Abständen protokolliert werden, rät Konsumentenschützerin Leisentritt. Mit Onlinespeedtests wie dem kostenlosen Netztest der Telekomregulierungsbehörde RTR kann die eigene Internetgeschwindigkeit geprüft und mittels Screenshots dokumentiert werden. Idealerweise sollten die Tests zu verschiedenen Tageszeiten und von verschiedenen Endgeräten durchgeführt werden, um zu belegen, dass nicht das verwendete Smartphone oder das verwendete Notebook die Bremse im System ist, sondern tatsächlich die bereitgestellte Bandbreite.

Bremse: Viele Nutzer in derselben Funkzelle

Vor allem in den Abendstunden, wenn viele Nutzer gleichzeitig online sind und etwa bandbreitenhungrige Filmstreams schauen, kann es zu Engpässen bei der Internetgeschwindigkeit kommen. Einige Einschränkungen bringt die LTE-Technologie nämlich von Natur aus mit sich. Der Empfang hängt sehr davon ab, wo genau der Router aufgestellt wurde. Dicke Hausmauern, nahe gelegene Nachbargebäude oder auch viele dichte Bäume können den Empfang trüben. Für den besten Empfang im Inneren einer Wohnung oder eines Hauses sollte der LTE-Würfel daher möglichst nahe dem Fenster platziert werden.

Auch teilen sich alle Nutzer die verfügbare Bandbreite. Je mehr Personen in ein und dieselbe Funkzelle eingebucht sind, desto langsamer die Geschwindigkeit. Es könne etwa passieren, dass ein Anschluss bisher immer sehr gut funktioniert habe, dann allerdings zum Beispiel eine Firma in der Umgebung alle ihre Mitarbeiter mit demselben Mobilfunkprodukt ausstatte und die Internetgeschwindigkeit aufgrund der höheren Auslastung schlechter werde, erklärt Gregor Goldbacher, Leiter der Schlichtungsstelle der Telekomregulierungsbehörde. „Ich kann im Mobilfunk nicht damit rechnen, dass es in jedem Monat so funktioniert wie im vorherigen. Das ist technisch nicht möglich.“

Anspruch auf Gewährleistung

Je besser sich ein Produkt in der gleichen Gegend verkauft, desto schlechter also für die einzelnen Nutzer. Trotzdem müssen die Kunden nicht jede Leistungseinschränkung hinnehmen. Wenn es wiederholt zu Unterschreitungen kommt, dann ist der Kunde auf jeden Fall zur Gewährleistung berechtigt. Wenn der Provider nicht verbessern will oder kann, kann Preisminderung geltend gemacht werden.

„Wenn sich der Povider weigern sollte, könnte der Vertrag aufgelöst werden bzw. bei häufigen Leistungsausfällen und Geschwindigkeitsunterschreitung wäre auch ein außerordentliches Kündigungsrecht denkbar,“ so VKI-Juristin Leisentritt. Im konkreten Fall des Help-Hörers, der über sieben bis acht, statt 50 Megabit pro Sekunde verfügt, könnte also Gewährleistung geltend gemacht werden.

Tipp: Nachbarn fragen, Testphase nutzen, online kaufen

Wer die Anschaffung eines LTE-Anschlusses für zu Hause überlegt, aber nicht weiß, welcher Anbieter den besten Empfang bietet, sollte sich vorher möglichst gut informieren. „Eine ganz einfache und von mir persönlich empfohlene Methode ist, bei Freunden und Nachbarn nachzufragen, die bei einem Betreiber schon ein solches Produkt haben“, rät Telekomexperte Goldbacher. Dort könne man das Produkt dann auch testen.

Eine Möglichkeit ist außerdem die Bestellung des Produkts via Internet. Denn von im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen kann man laut Gesetz ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt mit der Lieferung der Ware. In dieser Zeit kann die Geschwindigkeit ausprobiert werden, bei Nichtgefallen kann das Produkt zurückgesendet werden.

Auch die Mobilfunkanbieter selbst bieten eine Testphase an. Bei A1 können Kunden ihr LTE-Produkt sieben Tage lang kostenlos und unverbindlich testen. Bei „3“ können Kunden ihren LTE-Anschluss innerhalb von sieben Tagen stornieren. Wird die Hardware samt Verpackung innerhalb der Siebentagefrist zurückgegeben, werden sämtliche Gebühren rückerstattet. T-Mobile bietet einen vierwöchigen Testzeitraum an, in dem der Vertrag storniert werden kann und die Kosten rückerstattet werden.

Beate Macura, help.ORF.at

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