D: Eigengebote bei Ebay nicht zulässig

Ebay-Verkäufer, die mit einem zweiten Nutzerkonto unerlaubterweise um die eigene Ware mitbieten, um den Preis in die Höhe zu treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Der deutsche Bundesgerichtshof verdonnerte nun einen Verkäufer zur Zahlung von Schadenersatz.

Der Mann hatte sein Auto, einen gebrauchten VW Golf, zur Versteigerung eingestellt. Um zu verhindern, dass es zum Preis von nur 1,50 Euro verkauft wird, bot er selbst unter einem zweiten Nutzernamen mit. Über die automatische Ebay-Mitsteigerfunktion konnte er den Preis bis zu einem Kaufpreis von 17.000 Euro in die Höhe treiben.

Die deutschen Richter erklärten nun die Eigengebote des Anbieters sämtlich für unzulässig - und damit die 1,50 Euro zum höchsten gültigen Gebot zum Auktionsende. Weil das Auto im Wert von 16.500 Euro inzwischen anderweitig verkauft wurde, steht dem Mitbieter, der 1,50 Euro geboten hatte, Schadenersatz zu, so der BGH. Ihm sprach das Gericht 16.500 Euro Schadenersatz zu.

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