Ärger über „Geisterroaming“ bei LTE
Minimale netzinterne Signalisierungsdaten
Auch über eine Million österreichische LTE-Nutzer sind von diesem Phänomen betroffen. Wie A1 gegenüber help.ORF.at bestätigte, können bei ausgeschalteter Datenroaming-Funktion im Hintergrund minimale netzinterne Signalisierungsdaten übertragen werden. Das sei unabhängig vom Betriebssystem und vom Betreiber. Das hatten auch deutsche Experten zuvor so vermutet.
Es ist davon auszugehen, dass wohl Kunden aller heimischen Mobilfunkanbieter betroffen sind. Das Phänomen spricht sich allerdings erst langsam herum. Der Telekomregulierungsbehörde RTR liegen derzeit noch keine Beschwerden dazu vor.
dpa/Daniel Naupold
Ein aktives Surfen oder E-Mail-Abrufen sei mit dieser „passiven LTE-Verbindung“ allerdings nicht möglich, erklärte A1 unterdessen weiter. Die Höhe dieser so anfallenden Geisterroaming-Gebühren liege daher auch nur im geringen Cent-Bereich. Betroffene könnten sich bei A1 melden und sich die Cent-Beträge gutschreiben lassen.
T-Mobile erklärte auf Anfrage von help.ORF.at, derzeit sei kein Fall von Geisterroaming bei T-Mobile-Kunden bekannt. Auch hier würden Entgelte aber zurückerstattet. Bei „3“ sind ebenfalls bis dato keine Fälle bekannt, in denen 3Kunden betroffen wären. Falls Kunden bei der Durchsicht ihrer Rechnung etwas auffallen sollte, werde man der Sache nachgehen und sich um eine Lösung bemühen, so der Mobilfunkkonzern.
Je nach Tarif: Cent-Beträge können sich summieren
Doch auch wenn es sich nur um geringe Datenmengen von wenigen Kilobyte (KB) handelt, je nach Reiseziel und Tarif können sich die Gebühren durchaus summieren, weil oft wird jedes angefangene Megabyte (MB) verrechnet, egal, ob jetzt zehn Kilobyte oder ein ganzes Megabyte (entspricht 1.024 KB) verbraucht wurden.
Über eine Mio. LTE-Kunden
Laut dem Jahresbericht der Telekomregulierungsbehörde waren Ende 2015 in Österreich über eine Million LTE-fähige SIM-Karten im Umlauf.
Link:
- RTR-Jahresbericht 2015 (PDF)
Um das Geisterroaming zu verhindern, können Kunden das 4G/LTE-Netz beim nächsten Auslandsaufenthalt auf dem Mobiltelefon deaktivieren und stattdessen nur das 3G-Netz nutzen. Generell raten Konsumentenschützer Mobilfunkkunden dazu, die erste Rechnung ihres Anbieters nach Auslandsreisen genau zu prüfen. Wer trotz deaktivierten Roamings Datenverbindungen auf der Rechnung vorfinde, solle seinen Anbieter umgehend kontaktieren.
Auch deutsche und Schweizer Nutzer betroffen
Zuvor hatte das deutsche Verbraucherportal Verivox berichtet, dass das Geisterroaming bei einigen Schweizer und deutschen Kunden der Unternehmen Telefonica und Swisscom dokumentiert wurde. Demnach wurden in einzelnen Fällen Gebühren berechnet, obwohl das Datenroaming nachweislich deaktiviert war.
Beate Macura, help.ORF.at
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Publiziert am 18.08.2016