Preisvergleich, Flugverspätung, Reisewarnung: Ihre Rechte als Passagier

Sie wollen wissen, wie hoch ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung ist? Gerade Billigflieger sind oft nicht sehr hilfsbereit, wenn es darum geht, die in der EU garantierten Fluggastrechte durchzusetzen. Wann Sie einen Anspruch darauf haben, welche Tücken ein Preisvergleich haben kann und wann sie nach einer Reisewarnung, zum Beispiel für Ägypten, Tunesien, Marokko oder die Türkei Anspruch auf Reiserücktritt haben, lesen Sie in diesem Dossier.

Auch von einem Billigflieger muss man sich nicht alles gefallen lassen: So hat die deutsche Fluglinie Airberlin den Flug zweier Passagiere kurzerhand zwei Tage vorverlegt. Nach Auskunft der Service-Hotline gab es keine Möglichkeit, die Tickets kostenfrei zu stornieren – mehr dazu in Flug verschoben: Welche Rechte haben Passagiere?.

Verschiedene Koffer am Flughafen

ORF.at/Wolfgang Rieder

Besonders Flugverspätungen sind für viele Reisende unangenehm

Doch nicht nur zu früh fliegen ist ein Problem, das man mit Fluglinien bekommen kann: Gibt es eine Flugverspätung, hat der Passagier nach der EU-Fluggastrichtlinie unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung. Doch immer wieder verweigern die Fluglinien diese Zahlungen, zum Beispiel, wenn der Flug storniert wurde - mehr dazu in Wenn Fluglinien Ausgleichszahlungen verweigern.

Reisewarnung: Wann kann ich kostenlos stornieren?

Doch manchmal möchte man einen gebuchten Urlaub gar nicht antreten. In den letzten Jahren gab es in Ländern wie der Türkei, Ägypten oder Marokko immer wieder Anschläge, auch auf Touristenziele. Doch es gibt Bedingungen für eine kostenlose Stornierung der Reise: Man sollte darauf achten, dass es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt – mehr dazu unter Reisewarnung: Gratisstorno nicht immer möglich

Billigflieger: Ein günstiger Vergleich kann beim Buchen teuer kommen

Noch nie war die Flugsuche so einfach wie heute: Vergleichsportale versprechen, den billigsten Flug anzuzeigen. Doch nicht immer können diese Portale ihr Versprechen einlösen: Neben versteckten Gebühren für Gepäck oder den Sitzplatz kann der versprochene Preis unter Umständen nicht mehr gehalten werden. In einem Fall war dann auch ein Storno nicht mehr möglich – mehr dazu in Online-Flugbuchung wird zur Farce.

Hinweis auf das VKI-Beratungszentrum

APA/Barbara Gindl

Beratung und Schlichtung

Europäisches Verbraucherzentrum: Pauschalreisen, Flugtickets und Mietwagen werden häufig nicht bei österreichischen, sondern über Vermittler und Veranstalter aus dem europäischen Ausland gebucht. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet Unterstützung bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften, und so auch bei Reisen. Besonders häufig ist das bei Problemen mit Buchungs- und Vergleichsplattformen nötig.

Der Verein für Konsumenteninformation bietet Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten mit österreichischen Reiseveranstaltern, Reisebüros, Bus- und Bahnunternehmen und Buchungsplattformen.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Entschädigungen und Betreuungsleistungen für Fahrgäste und Passagiere sind in mehreren EU-Richtlinien geregelt und zu einem guten Teil ausjudiziert. Wer nach groben Verspätungen oder Ausfällen bei Airline, Bahnunternehmen oder Busfirma auf Granit beißt, kann sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Verkehrsministerium wenden.

Aber nicht nur Fehler eines Vergleichsportals für Flüge kann die Reise teurer machen als gedacht: Bei vielen Online-Händlern gibt es bereits „Personal Pricing“: Hier wird der Preis aufgrund einiger Faktoren, die für den Kunden nicht erkennbar sind, individuell bestimmt. Damit kann der gleiche Billigflug, der auf einem Apple-Rechner in der Wiener Innenstadt gebucht wird, teurer sein als auf einem Windows-Rechner in der Obersteiermark – mehr dazu in „Personal Pricing“: Apple-User zahlen mehr.