E-Scooter: Qualität und Sicherheit kosten

Der Autofahrerclub ÖAMTC hat acht E-Scooter auf Alltagstauglichkeit und vor allem Fahrsicherheit getestet. Auf den ersten Plätzen landeten hochpreisige Modelle. Insgesamt wurden vier der elektrischen Tretroller als gut bewertet und drei als durchschnittlich. Ein Gerät hat den Test wegen Sicherheitsmängeln nicht bestanden.

Geprüft wurden führerschein- und versicherungsfreie E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und bis zu 600 Watt Leistung. Die getesteten Modelle kosteten zwischen rund 800 und knapp 2.400 Euro, Leihscooter wurden nicht berücksichtigt. Das teuerste Gerät, der X2 City von BMW (2.399 Euro), landete auf dem ersten Platz, gefolgt vom Egret-Ten V4 (ca. 1.650 Euro) und dem Metz Moover (1.800 bis 2.000 Euro). Auf den letzten Platz reihte der ÖAMTC den Moovi ES145 (ca. 800 Euro). Der Test wurde gemeinsam mit dem deutschen Autoclub ADAC durchgeführt.

E-Scooter im Test

ÖAMTC

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Blinker für E-Scooter?

Grundsätzliche Kritik: Die Scooter sollten mit Blinkern ausgerüstet werden, findet der ÖAMTC. „Beim einhändigen Fahren besteht unabhängig vom Modell eine sehr hohe Sturzgefahr“, sagte ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. „Dies ist wegen der nicht vorhandenen Ausrüstungspflicht für Blinker problematisch einzustufen.“ Hersteller sollten zudem am Scooter eine Information über die maximal zulässige Zuladung anbringen. Der Akku solle entnehmbar oder mit wenig Aufwand ersetzbar sein.

E-Scooter im Test

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E-Scooter werden schwerer

Am Testsieger von BMW wurden vor allem Verarbeitungsqualität, Bedienung und Beleuchtung gelobt, der Egret-Ten V4 unter anderem für die hohe Reichweite von mehr als 46 Kilometern. Der Metz Moover punktete mit sicherem Fahrverhalten. Als Verlierer wurde das zweitgünstigste Modell eingestuft: Beim Moovi ES145 sei die Gefahr eines Überschlags über den Lenker „enorm, da der Klappmechanismus versehentlich auch während der Fahrt ausgelöst werden kann“, sagte Kerbl. Während der Dauerhaltbarkeitsprüfung brach eine Feder des Vorderraddämpfers.

„Rechtliche gesehen Fahrräder“

Der Trend gehe in Richtung schwererer Fahrzeuge, die auch hinsichtlich Bremsen und Beleuchtung immer besser würden. Solche Modelle fallen laut ÖAMTC nicht mehr unter den Begriff des Kleinsttrittrollers, sondern müssten rechtlich als „E-Fahrräder“ betrachtet werden. Es gilt das Mindestalter von zwölf Jahren beziehungsweise Fahren mit Fahrradausweis, und die Verhaltensregeln für Fahrräder sind zu beachten. Helmpflicht besteht bis zwölf Jahre, ein Helm sei aber für alle Lenker empfehlenswert.

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