D: Thomas-Cook-Kunden bekommen Anzahlung nicht voll erstattet
Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei. Betroffen sind Kunden, die beim Insolvenzantrag noch nicht unterwegs waren. Ebenso von der Quotierung betroffen seien Kunden, deren Reise abgebrochen werden musste oder die Doppelzahlungen geleistet haben.
Die deutsche Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren. Zunächst müssten Hotelrechnungen für Urlauber, die beim Insolvenzantrag schon unterwegs waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden, so die Zurich Versicherung. Auch die Höhe dieser Summe sei noch nicht klar.
Die deutsche Thomas Cook, zu der unter anderem Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Drei deutsche Thomas-Cook-Gesellschaften stellten vergangene Woche Insolvenzantrag.
Thomas Cook Austria-Kunden nicht betroffen?
Kundinnen und Kunden der Thomas Cook Austria sind davon nicht betroffen. Insolvenzversicherer der Thomas Cook Austria ist die Swiss Re, die Abwicklung der Ersatzleistungen für Pauschalreisende erfolgt über die österreichische Niederlassung der Allianz World Partners (AWP P&C S.A.). Die Gesamtdeckung betrage rund 22 Millionen Euro, für „Allianz Partners als Abwickler gibt es nach aktuellem Stand keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Summe nicht ausreicht“, heißt es gegenüber help.ORF.at.
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Publiziert am 01.10.2019