„Winando“ wegen Telefonkeilerei verurteilt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist gegen Telefonkeiler des Monatsmagazins „Winando“ der Schweizer Firma Spar Garant AG vorgegangen, die auf diese Weise Abo-Verträge abgeschlossen haben. Das Oberlandesgericht Wien erklärte die Verträge für ungültig, gab der VKI bekannt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Erste Rate von 100 Euro gleich abgebucht
In der Hoffnung auf einen Gewinn gaben Verbraucher ihre Daten bekannt und erhielten anstelle des Gewinns eine Auftragsbestätigung für ein Abonnement des Gewinnspielmagazins „Winando“.
Außerdem wurde auch gleich der Betrag von 99,90 Euro für die ersten drei Monate der Zeitschrift vom Konto abgebucht. Der VKI warnt davor, am Telefon Daten preiszugeben oder sich unter Druck setzen zu lassen und übereilt Verträge abzuschließen.
Auch weitere Klauseln ungültig
Die Konsumentenschützer haben darüber hinaus 15 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefochten. So sehen die Bestimmungen unter anderem vor, dass sich das Zeitschriftenabo nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch verlängert. Der Verbraucher müsse vor der Verlängerung aber eigens darauf hingewiesen werden und es müsse eine angemessene Frist für einen Widerspruch eingeräumt werden, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
„Winando“ ist ein monatlich erscheinendes Magazin, das Kunden eine Übersicht über diverse Gewinnspiele gibt. Die Zeitschrift kostet 399,60 Euro jährlich und hat in Österreich rund 3.000 Kunden.
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Publiziert am 26.09.2019