Nutzer müssen „Like“-Button auf Websites zustimmen

Websites, die Facebooks „Like“-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine entsprechende Einwilligung einholen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Denn schon beim Laden der Website werden persönliche Daten der Nutzer an Facebook weitergeleitet - unabhängig davon, ob der Button angeklickt wurde.

Der EuGH argumentierte, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werden. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschweigend“ der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe.

Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlichFür die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig.

IP-Adresse, Webbrowser-Kennung, Datum und Zeit

Viele Website-Betreiber arbeiten mit Plugins von Drittanbietern. Von der Entscheidung dürften neben dem „Gefällt mir“-Knopf von Facebook auch andere, ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein. Die Einwilligungspflicht dürfte so etwa auch für Facebooks „Teilen“-Button gelten. Auf Nutzer könnte mit der Entscheidung ein weiterer Einwilligungsklick zukommen.

Der „Like“-Button überträgt bereits beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer überhaupt einen Facebook-Account hat.

Rechtsstreit mit Peek & Cloppenburg

Die Richter in Luxemburg befassten sich mit dem „Like“-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und dem Modehändler Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf.

Die Verbraucherzentrale hatte gesagt, die Verwendung des „Gefällt mir“-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht – und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein.

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