Kostenfalle im Urlaub: Souvenirs zu Wucherpreisen

Mit einem Souvenir nehmen viele Touristen gern ein kleines Stück Urlaub mit nach Hause. Das wissen auch spezialisierte Wucherer, die in vielen Urlaubsländern gezielt Touristen ansprechen. Mit gefinkelten Verkaufsmaschen schaffen sie es, den arglosen Urlaubern Teppiche, Lederwaren oder Schmuck anzudrehen – oft zu völlig überhöhten Preisen.

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Wer Länder wie Tunesien, die Türkei, Zypern, Marokko oder Griechenland bereist, kennt es bestimmt: das Flanieren und Feilschen auf den bunten Märkten mit ihren Straßenhändler und Marktstandlern, die lauthals ihre Waren anpreisen. Viele Urlauber nutzen das gerne zum Kauf eines Souvenirs.

Dreiste Wucherer nutzen das aus. Sie sprechen an Stränden und in Hotels gezielt Touristen an und versuchen diese in verschiedene Geschäfte zu locken. Oftmals liegen diese Geschäfte abseits der großen Märkte und bieten angeblich wertvolle Teppiche oder Schmuck zum Schnäppchenpreis.

Ein Tourist probiert die traditionelle tunesische Kopfbedeckung "Chechia" an einem Marktstand in der Medina von Tunis

APA/AFP/Anis Mili

Das Flanieren über die Märkte gehört zum Pflichtprogramm für Touristen

Gefinkelte Überrumpelungstaktik

Mit kostenlosen Taxis werden Touristen in diese Shops verfrachtet, ein Pfefferminztee wird serviert und eine ganze Schar an Händlern redet dabei auf die Urlauber ein und drängt sie lautstark zum Kauf.

Um endlich gehen zu können und der unangenehmen Situation zu entgehen, willigen viele Touristen schließlich ein, unterschreiben einen Kaufvertrag und kaufen ein vermeintlich wertvolles Stück. Wieder zu Hause stellt sich der angeblich handgeschmiedete teure Schmuck dann oft als wertlos heraus und der handgeknüpfte Perserteppich entpuppt sich als billige Fabriks-Massenware.

„Wir hören immer wieder von Konsumenten, dass sie im Urlaub auf der Straße oder am Strand von Händlern angesprochen und zum Kauf von Souvenirs gedrängt werden,“ so Konsumentenschützer Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Wien.

Ein Teppichhändler zeigt seine Waren am Markt in Tozeur im Süden von Tunesien

APA/AFP/Fethi Belaid

Ein landestypisches Souvenir sollte nur bei seriösen Händerln gekauft werden

Standhaft bleiben und Nein sagen

Ist man einmal mitgegangen, sei es nicht leicht, den geübten Keilern etwas entgegenzusetzen. „Mein Tipp wäre, hier standhaft zu bleiben, nein zu sagen und das Geschäft zu verlassen“, so Schranz. Wenn das nicht gehe, können man unter einem Vorwand versuchen der Situation zu entkommen, etwa indem man vorgibt, kurz an die frische Luft oder auf das WC zu müssen, und dann das Weite suche.

Manche Reiseveranstalter locken auch mit Billigreisen, bei denen als fixer Programmpunkt der Besuch eines Handwerksbetriebes vorgesehen ist. Beim Ausflug in diese Teppich-Werkstätte wird der Reisegruppe dann zwar das traditionelle Knüpfen vorgeführt. Die im angeschlossenen Shop angebotenen Teppiche wurden aber meist nicht von Hand hergestellt, sondern kommen oft als Massenware aus einer Fabrik.

Auch hier rät der Konsumentenschützer dringend vom Kauf ab, da die Waren meist überteuert verkauft werden.

Zwei Urlauberinnen mit Rucksack und Tasche schlendern an einem Marktstand in der Medina von Tunis vorbei

APA/AFP/Anis Mili

Jedes Land hat andere Bestimmungen

Wer sichergehen möchte, dass das Urlaubs-Mitbringsel lange Freude bereitet, sollte sich vorher gut informieren. Dies sei etwa bei den offiziellen Touristeninformationsstellen des Urlaubslandes möglich, so Jurist Schranz vom EVZ. Diese hätten oft Listen von seriösen Händlern aufliegen. Bezahlt werden sollte am besten mit Kreditkarte, damit man im Bedarfsfall eine Rückbuchung veranlassen kann.

Neben überteuerten Souvenirs gibt es auch eine Reihe an Produkten, die gar nicht aus-, beziehungsweise eingeführt werden dürfen. So unterliegen Korallen und manche Muschelarten etwa dem Artenschutz. Hier sollte man sich vorab informieren - mehr dazu in Welche Souvenirs nicht durch den Zoll dürfen

Die Einfuhr von im Urlaub gekauften, gefälschten Designerstücken wie Brillen, Handtaschen und T-Shirts ist hingegen nicht verboten. Voraussetzung ist aber, dass ihr Wert 430 Euro nicht übersteigt und die billigen Plagiate nicht weiterverkauft werden.

Informationen zu den Bestimmungen der verschiedenen Urlaubsländer finden sich etwa auf der Website des Zolls und des Außenministeriums.

Beate Macura, help.ORF.at

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